Rundfunkteilnehmer / Beitragsschuldner gem. § 9 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

Im § 9 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge in der aktuell gültigen Fassung unterscheidet man zwischen der Daten der Rundfunkteilnehmer sowie der Daten der Beitragsschuldner.

1. Bitte schicken Sie mir Information mit der Legaldefinitionen der verwendeten Begriffe "Rundfunkteilnehmer" und "Beitragsschuldner".

2. Bitte schicken Sie mir die Auflistung der Rechte, die ein Rundfunkteilnehmer und ein Beitragsschuldner haben.

3. Welche Unterschiede sind in der Daten der Rundfunkteilnehmer und der Daten der Beitragsschuldner, sodass diese Daten getrennt genannt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkteilnehmer / Beitragsschuldner gem. § 9 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge [#303965]
Datum
24. März 2024 10:02
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im § 9 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge in der aktuell gültigen Fassung unterscheidet man zwischen der Daten der Rundfunkteilnehmer sowie der Daten der Beitragsschuldner. 1. Bitte schicken Sie mir Information mit der Legaldefinitionen der verwendeten Begriffe "Rundfunkteilnehmer" und "Beitragsschuldner". 2. Bitte schicken Sie mir die Auflistung der Rechte, die ein Rundfunkteilnehmer und ein Beitragsschuldner haben. 3. Welche Unterschiede sind in der Daten der Rundfunkteilnehmer und der Daten der Beitragsschuldner, sodass diese Daten getrennt genannt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303965/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. März 2024 10:02
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
11,4 KB

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Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März 2024 über fragdenstaat.de. Rec…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Rundfunkteilnehmer / Beitragsschuldner gem. § 9 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge [#303965]
Datum
8. April 2024 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März 2024 über fragdenstaat.de. Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist seit dem 01.01.2013 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in seiner gültigen Fassung. Der Rundfunkbeitrag wird dafür entrichtet, dass die Möglichkeit besteht, eine Leistung - nämlich das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot - in Anspruch zu nehmen. Während die frühere Rundfunkgebühr (RGebStV bis 31.12.2012) daran anknüpfte, dass ein Rundfunkempfangsgerät bereit gehalten wurde, ist der Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 geräteunabhängig ausgestaltet. Demnach wurden/werden die Teilnehmer- bzw. Beitragskonten mit den entsprechenden Daten geführt (s. Frage 3). Zwecks Beantwortung Ihrer Fragen zu 1 und 2 verweisen wir Sie auf die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) sowie des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV). Diese Informationen ergeben sich bereits aus dem Gesetz. Mit freundlichen Grüßen