Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG

Aufstellung aller internen Rundschreiben/-mails (Hausverteiler, u.ä.) mit Empfehlungen zur Gesundheitsprävention an die eigenen Bediensteten des BMG zwischen dem 07.12.2021 und dem 31.07.2023 mit
- Datum
- Betreff
- Adressatenkreis
- Absender
- Liste im Schreiben behandelter Themen (z.B. Grippeschutzimpfung)
- Angabe, ob der Bundesgesundheitsminister persönlich die Erstellung des Schreibens angeregt/angeordnet hat
- Angabe, ob der Bundesgesundheitsminister persönlich an dem Inhalt des Schreibens mitgewirkt hat.

Die Anfrage umfasst auch Rundschreiben an die Führungskräfte des BMG, die diese mit der Aufklärung ihrer jeweiligen Untergebenen zur Gesundheitsprävention beauftragen.

Inhaltsgleiche Schreiben, die parallel an verschiedene Adressatenkreise versandt wurden, können zusammengefasst werden

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung aller internen Rundschrei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG [#286022]
Datum
13. August 2023 13:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller internen Rundschreiben/-mails (Hausverteiler, u.ä.) mit Empfehlungen zur Gesundheitsprävention an die eigenen Bediensteten des BMG zwischen dem 07.12.2021 und dem 31.07.2023 mit - Datum - Betreff - Adressatenkreis - Absender - Liste im Schreiben behandelter Themen (z.B. Grippeschutzimpfung) - Angabe, ob der Bundesgesundheitsminister persönlich die Erstellung des Schreibens angeregt/angeordnet hat - Angabe, ob der Bundesgesundheitsminister persönlich an dem Inhalt des Schreibens mitgewirkt hat. Die Anfrage umfasst auch Rundschreiben an die Führungskräfte des BMG, die diese mit der Aufklärung ihrer jeweiligen Untergebenen zur Gesundheitsprävention beauftragen. Inhaltsgleiche Schreiben, die parallel an verschiedene Adressatenkreise versandt wurden, können zusammengefasst werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286022/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG _ [#286022]
Datum
15. August 2023 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die beantragten Info…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG [#286022]
Datum
16. August 2023 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) so weder in den jeweiligen Akten hinterlegt noch werden die hierzu von Ihnen erbetenen Daten gesondert erfasst. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Letzteres wäre in diesem Fall erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Allerdings handelt es sich bei den versandten …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG [#286022]
Datum
16. August 2023 17:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Allerdings handelt es sich bei den versandten E-Mails durchaus um vorhandene Informationen, die sich durch Recherche im "Gesendet"-Ordner der für den Versand derartiger E-Mails zuständigen Stelle recherchieren lassen müssen, zumindest mit den Attributen Datum, Betreff, Adressaten und Absender, sodass ich Ihnen in der Sache teilweise widersprechen möchte. Daher passe ich meine Anfrage wie folgt an: 1) Welche hausinterne Stelle ist im BMG für das betriebliche Gesundheitsmanagement zuständig und auf welchen Kommunikationskanälen werden diese Informationen im Haus verbreitet? 2) Liste aller aller Rundmails zwischen dem 07.12.2021 und dem 31.07.2023 mit Empfehlungen zur Gesundheitsprävention mit Versanddatum und Betreff 3) Alle unter 2) aufgeführten Rundmails im Volltext. Aufwändige Schwärzungen erscheinen mir bei Rundmails nicht erforderlich zu sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286022/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr unten stehender Antrag auf Informationszugang wäre gebührenpflichtig.…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG [#286022]
Datum
4. September 2023 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr unten stehender Antrag auf Informationszugang wäre gebührenpflichtig. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 1 Stunde, für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 2 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 5 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 300 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen feststehen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Da ein möglicher Gebührenbescheid vollstreckbar sein muss, benötigen wir für die Bearbeitung Ihre ladungsfähige Postanschrift. Sofern Sie an dem Antrag festhalten, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Einschätzung, der ich allerdings freundlich widersprechen möchte. M…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG [#286022]
Datum
5. September 2023 19:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Einschätzung, der ich allerdings freundlich widersprechen möchte. Meiner Auffassung nach ist die Beantwortung der ersten Frage zweifelsfrei gebührenfrei, da es sich um eine einfache Auskunft gemäß IFG, §10(1) handelt. Zu dieser Frage bitte ich insofern um Beantwortung. Grundsätzlich bin ich auch der Auffassung, dass eine Beantwortung der Fragen 2 und 3 keine 8 Arbeitsstunden rechtfertigen können. Hinsichtlich Frage 3 möchte ich auch auf IFGGebV, Anlage 1 Nr. 1.1 hinweisen: Die "Herausgabe von wenigen Abschriften" ist gebührenfrei. Inwieweit bei Rundmails Schwärzungen erforderlich seien sollen, erschließt sich mir nicht, da Rundmails definitionsgemäß an einen weiten Empfängerkreis gerichtet werden. Wären hier personenbezogene Daten enthalten gewesen, wäre bereits deren Versand rechtlich problematisch gewesen. Daher bitte ich Sie um Erläuterung, für welche der Fragen 2 und 3 mit Gebühren in welcher Höhe zu rechnen wäre, und weshalb Sie davon ausgehen, dass Schwärzungen erforderlich seien. Auf dieser Grundlage kann ich entscheiden, ob ich an meinen Fragen festhalten möchte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286022/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bezogen auf Ihre unten stehende Nachfrage weisen wir ergänzend auf Folgen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG [#286022]
Datum
7. September 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezogen auf Ihre unten stehende Nachfrage weisen wir ergänzend auf Folgendes hin: Frage 1: Ihre Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Im Übrigen sind die Informationen zum zuständigen Referat Z 34 über das Internet unter dem Link https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/aufgaben-und-organisation/organisationsplan-organigramm.html öffentlich zugänglich. Frage 2: Die angeforderte „Liste“ ist im BMG nicht vorhanden. Nach dem IFG besteht auch kein Anspruch darauf, dass die Behörde noch nicht vorhandene Unterlagen erstellt, indem sie bspw. viele einzelne Dokumente auswertet oder anderweitig Informationen zusammenstellt. Dazu verweisen wir auf die Ausführungen in unserer Nachricht vom 16.08.2023. Frage 3: Bei der Bemessung ist der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Vorliegend handelt es sich mit Blick auf den Rechercheaufwand gerade nicht um eine einfache Auskunft oder um nur „wenige Abschriften“. Entgegen Ihrer Annahme können zur internen Verwendung auch Daten von Dritten betroffen sein. Daher müssten die Dokumente im Einzelfall gesichtet und geschwärzt werden. Überdies verweisen wir auf unsere Nachricht vom 04.09.2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG“ [#286022]
Datum
7. September 2023 13:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/286022/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behauptung, dass eine Auflistung der vom (laut Antwort auf Frage 1) zuständigen Referat Z 34 versandten Rundmails nicht vorläge, unglaubwürdig ist. Jedes Mailprogramm hat einen Ordner, in dem automatisch alle gesendeten Mails abgelegt werden, und ist in der Lage, dessen Inhalte aufgelistet darzustellen. Ich begehre also ganz im Sinne des IFG amtliche Informationen. Die Behörde kann mir diese notfalls auch ungefiltert zur Verfügung stellen, wenn sie es in der gewünschten Weise - gefiltert auf Rundmails zu einem Thema - aus wichtigem Grund nicht möchte (vgl. §1(2) IFG). Weiterhin ist nicht nachvollziehbar, weshalb in Antwort zu Frage 3 Schwärzungen erforderlich seien. Schutzwürdige Daten Dritter, bei denen "das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt" (im Sinne von §5(1) IFG) verschickt man nicht in Rundmails. Zuletzt behauptet das Bundesministerium, dass zu meiner Frage 1 das IFG nicht einschlägig sei (hat mir meine Frage allerdings dennoch beantwortet), was nicht zutreffend ist. Die Zuständigkeit ist im Organigramm, zu dem man mir einen Link geschickt hat, ersichtlich und insoweit eine amtliche Information, keine erklärende Antwort oder Stellungnahme. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 286022.pdf Anfragenr: 286022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286022/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. September 2023 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich stelle fest: - Das BMG ist nicht in der Lage, aus dem Ordner "gesendete Mails" des Mailp…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Rundschreiben Gesundheitsprävention im BMG“ [#286022] # IFG-721/002 II#0637 [#286022]
Datum
22. September 2023 15:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich stelle fest: - Das BMG ist nicht in der Lage, aus dem Ordner "gesendete Mails" des Mailprogramms im Referat Z34 einfach festzustellen, welche Rundschreiben zu Gesundheitsprävention verschickt wurden. - Das BMG geht davon aus, dass sein Referat Z34 schutzwürdige personenbezogene Daten Dritter an größere Kreise im BMG verschickt hat. Aufgrund des vom BMG geltend gemachten horrenden Verwaltungsaufwands zur Beantwortung meiner Frage ziehe ich diese zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286022/