Rundschreiben Maskenpflicht
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Guten Tag!
Soweit ich mich erinnere, gab es im Jahre 2020 im Justizzentrum in der Thüringer Straße 16 keine Maskenpflicht oder sie wurde nicht durchgesetzt. Bitte teilen Sie mir mit, in welchen Zeiträumen seit 2020 eine Maskenpflicht im Justizzentrum bei Besuchern und Mitarbeitern durchgesetzt wurde. Bitte übersenden Sie mir zudem Rundschreiben oder Erlasse vom Justizministerium, die zur Durchsetzung der Maskenpflicht angehalten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum13. Februar 2023
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16. März 2023
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