Russische Zuwendungen

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Angesichts der Gerüchte im Internet, dass das EnWG (zuletzt novelliert im Jahr 2022) keine zeitgemäße Kryptologie erzwingt (YouTube Kanal „Outdoor Chiemgau“ unter Bezug auf eine angebliche Reportage „Plusminus SWR“; und ein Meinungsbild bei GuteFrage.net), möchte ich Sie bitten, die Liste der entsprechenden Entscheider aus dem Jahr 2022 zuzusenden, die (vis-a-vis angeblicher, russischer Hacker-Angriffe auf die Infrastruktur der B.Rep.Deut.) direkte, monetäre Zuwendungen aus Russland erhalten (auch wenn es AfD Mitglieder sind). Falls es mehrere solche Listen gibt, senden Sie mir bitte eine Derjenigen, die auch die mutmaßlichen Interessen des edlen, mildtätigen, gemeinnützigen oder sonstigen Spenders erkennen lässt.

Es fällt hier mir (ich komme eher aus der Informatik) auf, dass scheinbar altmodische Passwort-basierte Verfahren (auch bei Anlagen im zwei-stelligen Megawatt Bereich, an die das Gesetz besonders hohe Ansprüche zu stellen vorgibt) zum Einsatz kommen (selbst der alte Werks-Passwort-Vektor wurde nicht im Keim vereitelt), obwohl im Jahr 1882 der amerikanische Miller (35 Jahre später zum Vorteil von Vernam patentiert) bereits das heute als „One-Time-Pad“ bekannte Verfahren vorschlug (noch etwas später wurde es von den deutschen Kunze, Schauffler und Langlotz unter dem Namen „individueller Wurm“ wirksam vorgeschlagen).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angesichts der Gerüchte im Internet, …
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Russische Zuwendungen [#271770]
Datum
1. März 2023 10:58
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angesichts der Gerüchte im Internet, dass das EnWG (zuletzt novelliert im Jahr 2022) keine zeitgemäße Kryptologie erzwingt (YouTube Kanal „Outdoor Chiemgau“ unter Bezug auf eine angebliche Reportage „Plusminus SWR“; und ein Meinungsbild bei GuteFrage.net), möchte ich Sie bitten, die Liste der entsprechenden Entscheider aus dem Jahr 2022 zuzusenden, die (vis-a-vis angeblicher, russischer Hacker-Angriffe auf die Infrastruktur der B.Rep.Deut.) direkte, monetäre Zuwendungen aus Russland erhalten (auch wenn es AfD Mitglieder sind). Falls es mehrere solche Listen gibt, senden Sie mir bitte eine Derjenigen, die auch die mutmaßlichen Interessen des edlen, mildtätigen, gemeinnützigen oder sonstigen Spenders erkennen lässt. Es fällt hier mir (ich komme eher aus der Informatik) auf, dass scheinbar altmodische Passwort-basierte Verfahren (auch bei Anlagen im zwei-stelligen Megawatt Bereich, an die das Gesetz besonders hohe Ansprüche zu stellen vorgibt) zum Einsatz kommen (selbst der alte Werks-Passwort-Vektor wurde nicht im Keim vereitelt), obwohl im Jahr 1882 der amerikanische Miller (35 Jahre später zum Vorteil von Vernam patentiert) bereits das heute als „One-Time-Pad“ bekannte Verfahren vorschlug (noch etwas später wurde es von den deutschen Kunze, Schauffler und Langlotz unter dem Namen „individueller Wurm“ wirksam vorgeschlagen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 271770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271770/ Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Bundespräsidialamt
Es gibt keine einzige Liste über Zuwendungen aus Russland.
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Es gibt keine einzige Liste über Zuwendungen aus Russland.