Rüstungsexporte

Wieso werden immer noch Rüstungsexporte in Länder genehmigt die den Terror unterstützen und Krieg führen (zb. Saudi-Arabien) oder unerklärten und Menschenrechte mit Füßen tretende Regierung wie der Türkei genehmigt und wie viele Rüstungsgüter wurden im ersten und zweiten Quartal an die Türkei genehmigt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso werden immer …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rüstungsexporte [#196415]
Datum
1. September 2020 12:30
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso werden immer noch Rüstungsexporte in Länder genehmigt die den Terror unterstützen und Krieg führen (zb. Saudi-Arabien) oder unerklärten und Menschenrechte mit Füßen tretende Regierung wie der Türkei genehmigt und wie viele Rüstungsgüter wurden im ersten und zweiten Quartal an die Türkei genehmigt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1435 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.09.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Rüstungsexporte [#196415]
Datum
1. September 2020 13:28
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1435 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.09.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 01. September 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1435 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1435 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 1. Se…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Rüstungsexporte [#196415]
Datum
7. September 2020 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1435 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 1. September 2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1435 vom 1. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 1. September 2020 (Bezug 1.) teile ich Ihnen mit, dass die Genehmigung von Rüstungsexporten nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) fällt. Soweit diesseits bekannt, ist vorliegend die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gegeben. Vor diesem Hintergrund rege ich an, sich mit Ihrem Anliegen an das BMWi zu wenden. Mit freundlichen Grüßen