Rüstungsgüter in Ägypten im Hamburger Hafen

Bitte senden Sie mir alle Unterlagen, Vermerke und Notizen zum Vorgang der Güter aus der Republik Polen, die zur Ausfuhr in die Arabische Republik Ägypten bestimmt sind und durch die Zollverwaltung im Rahmen eines zollrechtlichen und außerwirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahrens angehalten wurden und sich aktuell in einer zollamtlichen Überwachung befinden, zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. April 2014
  • Frist
    20. Mai 2014
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Katharina Fegebank
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Katharina Fegebank
Betreff
Rüstungsgüter in Ägypten im Hamburger Hafen [#6282]
Datum
17. April 2014 14:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Unterlagen, Vermerke und Notizen zum Vorgang der Güter aus der Republik Polen, die zur Ausfuhr in die Arabische Republik Ägypten bestimmt sind und durch die Zollverwaltung im Rahmen eines zollrechtlichen und außerwirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahrens angehalten wurden und sich aktuell in einer zollamtlichen Überwachung befinden, zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Katharina Fegebank <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Katharina Fegebank

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Fegebank, Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Rüstungsgütern au…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW Rüstungsgüter in Ägypten im Hamburger Hafen [#6282]
Datum
4. Juni 2014 14:35
Status
Sehr geehrte Frau Fegebank, Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Rüstungsgütern aus der Republik Polen für die Arabische Republik Ägypten im Hafen Hamburg kann leider noch nicht abschließend beantwortet werden, da die erforderliche Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden noch andauert. Mit freundlichen Grüßen