RWE-Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten

1. Wortlaut des RWE-Antrags auf ordnungsbehördliches Einschreiten vom 05.10.2022 an die Stadt Erkelenz zur Räumung der Ortslage Erkelenz-Lützerath.

2. Verwaltungsakt/Schriftwechsel zwischen Stadt Erkelenz und Landkreis Heinsberg bezüglich des RWE-Antrags auf ordnungsbehördliches Einschreiten vom 05.10.2022 an die Stadt Erkelenz zur Räumung der Ortslage Erkelenz-Lützerath.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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Uwe Brustmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
RWE-Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten [#269080]
Datum
30. Januar 2023 14:34
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wortlaut des RWE-Antrags auf ordnungsbehördliches Einschreiten vom 05.10.2022 an die Stadt Erkelenz zur Räumung der Ortslage Erkelenz-Lützerath. 2. Verwaltungsakt/Schriftwechsel zwischen Stadt Erkelenz und Landkreis Heinsberg bezüglich des RWE-Antrags auf ordnungsbehördliches Einschreiten vom 05.10.2022 an die Stadt Erkelenz zur Räumung der Ortslage Erkelenz-Lützerath.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 269080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269080/ Postanschrift Uwe Brustmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Brustmeier, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde den zuständigen Fachbe…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: RWE-Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten [#269080]
Datum
1. Februar 2023 06:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Brustmeier, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde den zuständigen Fachbereich befragen, ob entsprechende Unterlagen dort vorliegen. Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Brustmeier
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RWE-Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten“ vom 30.01.2023 (…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: RWE-Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten [#269080]
Datum
1. März 2023 14:59
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RWE-Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten“ vom 30.01.2023 (#269080) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier

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Kommunalverwaltung Erkelenz
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Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. März 2023 14:59
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.