RWE Präsentation zu Lützerath

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die in diesem Zeitungsartikel genannte Präsentation von RWE bezüglich der Grundstückseigentumsverhältnisse um Lützerath. In dem Dokument heißt es laut dem Zeitungsartikel: „Weitere Grundstücksbeschaffung ungelöst; damit weitere Beeinträchtigung mit Reduzierungen von Kohle und Abraum wahrscheinlich."
Hier finden Sie den dazugehörigen Link: https://www.24rhein.de/rheinland-nrw/wende-luetzerath-rwe-raeumung-antje-grothus-aktivisten-polizei-aktuell-garzweiler-tagebau-zr-92024577.html
2. Das Datum und Thema des Treffens zwischen RWE und dem NRW-Wirtschaftsministerium sowie die Teilnehmer*innenliste.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. …
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RWE Präsentation zu Lützerath [#267632]
Datum
12. Januar 2023 21:00
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die in diesem Zeitungsartikel genannte Präsentation von RWE bezüglich der Grundstückseigentumsverhältnisse um Lützerath. In dem Dokument heißt es laut dem Zeitungsartikel: „Weitere Grundstücksbeschaffung ungelöst; damit weitere Beeinträchtigung mit Reduzierungen von Kohle und Abraum wahrscheinlich." Hier finden Sie den dazugehörigen Link: https://www.24rhein.de/rheinland-nrw/wende-luetzerath-rwe-raeumung-antje-grothus-aktivisten-polizei-aktuell-garzweiler-tagebau-zr-92024577.html 2. Das Datum und Thema des Treffens zwischen RWE und dem NRW-Wirtschaftsministerium sowie die Teilnehmer*innenliste. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267632/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. …
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RWE Präsentation zu Lützerath [#267632]
Datum
21. Februar 2023 17:48
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 12. Januar Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Januar 2…
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Januar 2023 betreffend die RWE-Präsentation zum Thema Lützerath. Ich entschuldige mich dafür, dass die gesetzlich vorgesehene Antwortfrist bereits überschritten wurde. Ich möchte Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird und bitte Sie daher um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 12. Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> erneut möchte ich Ihnen für Ihre Anfrag…
Sehr << Antragsteller:in >> erneut möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage danken und Sie hinsichtlich der verspäteten Beantwortung um Verständnis bitten. Sie bezogen sich auf einen Artikel, der auf www.24rhein.de am 20. Januar 2023 zum Thema Lützerath veröffentlicht wurde. Sie baten um Herausgabe der dort genannten Präsentation der RWE Power AG sowie um Übermittlung des Datums, Themas und der Teilnehmerliste eines Treffens zwischen RWE und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE). Die von Ihnen angefragte Präsentation der RWE Power AG ist in den Anlagen zu unserem Ergebnisbericht "Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen" seit dem 4. Oktober 2022 auf unserer Homepage öffentlich verfügbar. Im ebenfalls veröffentlichen Ergebnisbericht hat das MWIKE die Ergebnisse von verschiedenen Gutachten und Studien zusammengeführt und darin Schlussfolgerungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 abgeleitet. Mit dem gewählten Vorgehen und dem Ergebnisbericht möchte das MWIKE Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen zur weiteren Tagebauführung schaffen und einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte um Lützerath leisten. Sie können das von Ihnen erbetene Dokument unter folgendem Link abrufen: https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/anlagen_rwe_untersuchungsbericht_0_0.pdf. Die Präsentation von RWE finden Sie in diesem Dokument ab S. 90. Die von Ihnen in Bezug genommene Textstelle findet sich hier auf S. 96. Wie Sie dem Dokument entnehmen können, weist die Präsentation einen Stand vom 29. August 2022 aus. Thematisch befasst sich die Präsentation - wie Sie dem Dokument ebenfalls entnehmen können - mit der "Tagebauentwicklung und Szenarien im Rheinischen Revier". Sie wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 20. September 2022 per E-Mail übersandt. Weitere Informationen liegen hierzu nicht vor. Mit freundlichen Grüßen,