S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter?

Aus dem Ministerium erhielt ich Anfang März 2022 ein Schreiben, dass die Planungsphase Voruntersuchung für o.g. Bauvorhaben Anfang 2022 vollständig vorliegen würde. Ist in der Zwischenzeit die Antragsstellung erfolgt und eine Entscheidung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Vorzugstrasse erfolgt? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Vorzugstrassenvariante.
Der Presse war zu entnehmen, dass die S 92 “auf Eis gelegt worden" sei. Damit weiß ich noch immer nicht, bis zu welchem Punkt genau die Planungen weiter fortgesetzt werden/wurden.
Falls derzeit keine weiteren Planungen mehr erfolgen, wann können die Planungen frühestens wieder aufgenommen werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
Stephanie Friedrich
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen Details
Von
Stephanie Friedrich
Betreff
S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter? [#261327]
Datum
19. Oktober 2022 17:41
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus dem Ministerium erhielt ich Anfang März 2022 ein Schreiben, dass die Planungsphase Voruntersuchung für o.g. Bauvorhaben Anfang 2022 vollständig vorliegen würde. Ist in der Zwischenzeit die Antragsstellung erfolgt und eine Entscheidung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Vorzugstrasse erfolgt? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Vorzugstrassenvariante. Der Presse war zu entnehmen, dass die S 92 “auf Eis gelegt worden" sei. Damit weiß ich noch immer nicht, bis zu welchem Punkt genau die Planungen weiter fortgesetzt werden/wurden. Falls derzeit keine weiteren Planungen mehr erfolgen, wann können die Planungen frühestens wieder aufgenommen werden?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich Anfragenr: 261327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261327/ Postanschrift Stephanie Friedrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich
Stephanie Friedrich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen Details
Von
Stephanie Friedrich
Betreff
AW: S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter? [#261327]
Datum
22. November 2022 07:23
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter?“ vom 19.10.2022 (#261327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich
Stephanie Friedrich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen Details
Von
Stephanie Friedrich
Betreff
AW: S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter? [#261327]
Datum
22. November 2022 07:24
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter?“ vom 19.10.2022 (#261327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Sehr geehrte Frau Friedrich, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung,…
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Betreff
AW: S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter? [#261327]
Datum
25. November 2022 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Friedrich, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung, wir müssen hier allerdings noch um etwas Geduld bitten. Die Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Sie erhalten von uns eine Rückmeldung im Laufe der nächsten Woche. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Sehr geehrte Frau Friedrich, folgende Rückmeldung können wir Ihnen hier zukommen lassen: Ist in der Zwischenze…
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Betreff
AW: S 92 Ortsumfahrung Bernsdorf - Voruntersuchung - wie geht es weiter? [#261327]
Datum
30. November 2022 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Friedrich, folgende Rückmeldung können wir Ihnen hier zukommen lassen: Ist in der Zwischenzeit die Antragsstellung erfolgt und eine Entscheidung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Vorzugstrasse erfolgt? Für alle im Landesverkehrsplan (LVP 2030) enthaltenen Staatsstraßenprojekte (25 Neubauvorhaben) besteht Planungsrecht – d.h. sie können und sollen vorbehaltlich der insbesondere finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates geplant werden. Der Landesverkehrsplan und die entsprechenden Vorhaben werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Grundsätzlich kann die sächsische Straßenbauverwaltung Projekte nur im Rahmen der verfügbaren Ressourcen planen und bauen. Die im aktuellen Haushaltsplan verfügbaren Mittel reichen jedoch nicht aus, um alle Vorhaben im Staatsstraßenbau gleichzeitig fortzuführen. Deshalb gilt umso mehr, dass die verfügbaren Haushaltsmittel möglichst wirtschaftlich und bedarfsgerecht eingesetzt werden müssen. Mit Blick auf die nur begrenzt verfügbaren Ressourcen ergab sich die Notwendigkeit, bei den kostenintensiven Straßenneubauplanungen Prioritäten zu setzen. Vor diesem Hintergrund musste die Weiterbearbeitung des Vorhabens „S 92, Verlegung bei Bernsdorf" zurückgestellt werden. Das Projekt befindet sich weiter in der Planungsphase der Vorplanung. Die Unterlagen der Vorplanung sind noch fertigzustellen und werden anschließend beim SMWA zur verwaltungsinternen Genehmigung eingereicht. Dies soll voraussichtlich Anfang 2023 erfolgen. Nachfolgend wird die Projektbearbeitung ruhend gestellt - das heißt, es erfolgen bis auf Weiteres keine weiteren Planungen. Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Vorzugstrassenvariante. Nach aktuellem Erkenntnisstand des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr ist die Ihnen bekannte Variante 2 vorzugswürdig. Der Presse war zu entnehmen, dass die S 92 “auf Eis gelegt worden" sei. Damit weiß ich noch immer nicht, bis zu welchem Punkt genau die Planungen weiter fortgesetzt werden/wurden. Siehe Antwort zur ersten Frage. Falls derzeit keine weiteren Planungen mehr erfolgen, wann können die Planungen frühestens wieder aufgenommen werden? Wie bereits mitgeteilt, kann, wenn der Bedarf für das jeweilige Projekt nach Neubewertung im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes Staatsstraßen (LVP 2030) bestätigt wird, die Planung in Abhängigkeit von den dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wieder aktiviert werden. Bei Wiederaufnahme der Planungen werden die Varianten zunächst den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übergeben bzw. vorgestellt. Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit dafür keinen belastbaren Zeithorizont in Aussicht stellen können. Mit freundlichen Grüßen