S 92 Verlegung Bernsdorf - LVP 2030/ Umweltinformationen nach § 4 SächsUIG

Ist bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden?
Wenn ja, liegen die eingereichten Unterlagen bereits den Behörden vor?
Ab wann ist die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit gegeben?
Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Trasse?

Ferner bitten wir - sofern dies nicht Bestandteil des Planfeststellungsantrags ist - um die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG), den landschaftspflegerischen Begleitplan, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die wasserrechtliche Genehmigung, da die geplante Trasse durch ein artenreiches Feuchtgebiet führt.

Die Informationserteilung soll nach Möglichkeit durch Zusendung per E-Mail erfolgen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
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Stephanie Friedrich
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist bereits ein…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
Stephanie Friedrich
Betreff
S 92 Verlegung Bernsdorf - LVP 2030/ Umweltinformationen nach § 4 SächsUIG [#219530]
Datum
30. April 2021 11:09
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden? Wenn ja, liegen die eingereichten Unterlagen bereits den Behörden vor? Ab wann ist die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit gegeben? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Trasse? Ferner bitten wir - sofern dies nicht Bestandteil des Planfeststellungsantrags ist - um die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG), den landschaftspflegerischen Begleitplan, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die wasserrechtliche Genehmigung, da die geplante Trasse durch ein artenreiches Feuchtgebiet führt. Die Informationserteilung soll nach Möglichkeit durch Zusendung per E-Mail erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich Anfragenr: 219530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219530/ Postanschrift Stephanie Friedrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sehr geehrte Frau Friedrich, der guten Form halber möchte ich mich nochmals direkt bei Ihnen melden, da meine Ko…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
WG: S 92 Verlegung Bernsdorf - LVP 2030/ Umweltinformationen nach § 4 SächsUIG [#219530]
Datum
8. Juni 2021 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Friedrich, der guten Form halber möchte ich mich nochmals direkt bei Ihnen melden, da meine Kollegin in der Fachabteilung länger nicht im Hause war und ein Feedback aus unserem Haus an Sie noch ausstand. Ich bitte Sie, das zu entschuldigen. Wie ich informiert wurde, sind Ihre Fragen bereits vom Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr am 7. und 19.05. 2021 umfänglich beantwortet worden, da Sie sich auch direkt an das LASuV gewandt hatten. Gern noch für Sie der Hinweis, dass Sie sich jederzeit auch direkt an die Ministerien wenden können. Auf den Websites der Fachressorts, die Sie alle unter www.sachsen.de finden, sind jeweils gleich auf der Startseite die AnsprechpartnerInnen für Anliegen von Bürgern, Unternehmern und der Presse angegeben. Meine Kontaktdaten finden Sie nachfolgend. Mit besten Grüßen