S-Bahn: 6. Nachtrag zum Verkehrsvertrag
Anfrage an:
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
In § 4 (1) des 5. Nachtrags zum S-Bahn-Verkehrsvertrag vereinbaren die Parteien, sich "zeitnah nach Abschluss der Ergänzungsvereinbarung für 2023 auf eine Ergänzungsvereinbarung für 2024 verständigen."
Bitte übermitteln Sie mir diese Vereinbarung im Umfang der Veröffentlichungspflicht von Verträgen der Daseinsvorsorge nach HmbTG.
Information nicht vorhanden
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Datum5. Februar 2024
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7. März 2024
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