S-Bahnhof Höntrop - Bahnübergang "In der Hönnebecke-Ginsterweg"

Anfrage an: Stadt Bochum

Sämtliche Vereinbarungen und Schriftverkehr zum im Betreff genannten Thema, wie z. B. Plangenehmigung, Zustimmung des Tiefbauamtes und Eisenbahnkreuzungsgesetz;
insbesondere soweit diese die Deutsche Bundesbahn oder eine andere Bahn oder Unternehmen betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
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Betreff
S-Bahnhof Höntrop - Bahnübergang "In der Hönnebecke-Ginsterweg" [#231303]
Datum
17. Oktober 2021 15:13
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen und Schriftverkehr zum im Betreff genannten Thema, wie z. B. Plangenehmigung, Zustimmung des Tiefbauamtes und Eisenbahnkreuzungsgesetz; insbesondere soweit diese die Deutsche Bundesbahn oder eine andere Bahn oder Unternehmen betreffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG zur Angelegenheit S-Bahnho…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antrag nach IFG / WG: S-Bahnhof Höntrop - Bahnübergang "In der Hönnebecke-Ginsterweg"
Datum
27. Oktober 2021 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG zur Angelegenheit S-Bahnhof Höntrop – Bahnübergang „In der Hönnebecke-Ginsterweg“ bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Eingangsbestätigung unserer Anfrage. Leider haben Sie uns nic…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG / WG: S-Bahnhof Höntrop - Bahnübergang "In der Hönnebecke-Ginsterweg" [#231303]
Datum
27. Oktober 2021 16:41
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Eingangsbestätigung unserer Anfrage. Leider haben Sie uns nicht mitgeteilt, ob und wann Sie die von uns erbetenen Dokumente zusenden werden. Wir bitten um Ihre konkrete Antwort hierzu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231303/

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Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihrer Anträge vom 17.10.2021 und vom 18.10.2021 nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Antrag nach IFG / WG: S-Bahnhof Höntrop - Bahnübergang "In der Hönnebecke-Ginsterweg" [#231303]
Datum
5. November 2021 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihrer Anträge vom 17.10.2021 und vom 18.10.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die an verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung eingegangen sind, sende ich Ihnen nun gebündelt die von Ihnen gewünschten Unterlagen zur obigen Angelegenheit in elektronischer Form zu. Es handelt sich gem. des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührenordnung IFG Nr. 1.1 um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft, die gebührenfrei ist. Zu Ihrer Frage an die Leitung des Rechtsamtes der Stadt Bochum, auf welcher Vertrags- oder Rechtsgrundlage die Aufbruch- und Sperrgenehmigung zur Durchführung der o. g. Baumaßnahme erteilt wurde, möchte ich Ihnen mitteilen, dass für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, eine Aufbruchgenehmigung beim zuständigen Straßenbaulastträger nach § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu beantragen ist. Neben dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung (Verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im/am öffentlichen Verkehrsraum) gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuholen. Darüber hinaus verweise ich auch auf die beigefügte Kreuzungsvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen

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