Saarländische "Euthanasie"-Opfer

Ich habe am 11.09.2023 per E-Mail Sie Herr Staatssekretär Lindemann nach Ihrer Meinung gefragt, ob die Webseite "Gedenkbuch Weilmünster" für uns Saarländer zwecks Veröffentlichung der Namen etc. unserer "Euthanasie"-Opfer im Saarland nicht Vorbild sein könne. Ich habe noch keine Antwort erhalten. Können Sie mir sagen warum?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Günter Schott
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe am 11.09.2023 per E-Mail …
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
Günter Schott
Betreff
Saarländische "Euthanasie"-Opfer [#293579]
Datum
28. November 2023 09:18
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe am 11.09.2023 per E-Mail Sie Herr Staatssekretär Lindemann nach Ihrer Meinung gefragt, ob die Webseite "Gedenkbuch Weilmünster" für uns Saarländer zwecks Veröffentlichung der Namen etc. unserer "Euthanasie"-Opfer im Saarland nicht Vorbild sein könne. Ich habe noch keine Antwort erhalten. Können Sie mir sagen warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Schott Anfragenr: 293579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293579/ Postanschrift Günter Schott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Schott

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