SaaS-Vertrag für MS Teams

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

SaaS-Vertrag mit Microsoft zur Nutzung von Teams

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SaaS-Vertrag für MS Teams [#219575]
Datum
30. April 2021 21:28
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
SaaS-Vertrag mit Microsoft zur Nutzung von Teams
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219575/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Innerhalb der Bearbeitungsfrist …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: SaaS-Vertrag für MS Teams [#219575]
Datum
14. Mai 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Innerhalb der Bearbeitungsfrist kann Ihre Anfrage in der Sache leider nicht beantwortet werden, da eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich ist. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Wir werden so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SaaS-Vertrag für MS Teams“ vom 30.04.2021 (#219…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SaaS-Vertrag für MS Teams [#219575]
Datum
3. Juni 2021 22:57
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SaaS-Vertrag für MS Teams“ vom 30.04.2021 (#219575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219575/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SaaS-Vertrag für MS Teams“ [#219575]
Datum
3. Juni 2021 22:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219575/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Senatskanzlei hat ohne erkennbaren Grund nicht auf meine Anfrage reagiert und inhaltlich geantwortet. Die Email vom 14. Mai 2021, in die Senatskanzlei auf § 13 Abs. 5 HmbTG verwiesen hat und die Frist auf zwei Monate verlängert hat, ist so auch nicht begründet. Hierzu müsste die Senatskanzlei Gründe anführen und dies kann auch nicht mehrere Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Antwortfrist festgestellt werden. Insofern ist die Berufung hierauf unzulässig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219575.pdf Anfragenr: 219575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219575/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in Microsoft Teams wird derzeit im Rahmen eines Proof of Concept getestet, der das gesamte Mic…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: SaaS-Vertrag für MS Teams [#219575]
Datum
14. Juni 2021 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Microsoft Teams wird derzeit im Rahmen eines Proof of Concept getestet, der das gesamte Microsoft-365-Paket E3 evaluiert. Vertragliche Grundlage zur Nutzung von Microsoft Teams ist ein Auftrag an Dataport, der die erforderlichen Zusatzlizenzen aus einem bestehenden Rahmenvertrag abruft. Die entsprechende Auftragsbestätigung erhalten Sie in der Anlage. Soweit darin Schwärzungen enthalten sind, beruht dies darauf, dass diese Bestandteile nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht der Informationspflicht unterliegen (§§ 4, 7 HmbTG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SaaS-Vertrag für MS Teams“ [#219575]
Datum
14. Juni 2021 21:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219575/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der pauschalierte, textbausteinartige Verweis auf §§ 4, 7 TransG unzureichend ist. Die Behörden muss dies detailliert begründen. Hinzu kommt, dass der Schutz wirtschaftlicher Daten für Unternehmen ist, die im Wettbewerb stehen. Weder die Senatskanzlei noch Dataport stehen als öffentliche Einrichtungen mit einem fest umgrenzten Aufgabenbereich im Wettbewerb. Hinzu kommt aber, dass hier der SaaS-Vertrag mit Microsoft angefordert wurde. Die Senatskanzlei ist also ohne Begründung der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen. Hinzu kommt, dass eine solche Vereinbarung eigentlich im Transparenzportal zu veröffentlichen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219575.pdf - 2021-06-14_1-AuftragsbesttigungBeschaffungO365-E3-LizenzenTG.pdf Anfragenr: 219575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219575/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.6.2021. Mir ist noch nicht ganz klar, welches Ziel …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SaaS-Vertrag für MS Teams“ [#219575] (I3/1803/2021)
Datum
21. Juni 2021 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.6.2021. Mir ist noch nicht ganz klar, welches Ziel genau Sie mit Ihrer Vermittlungsanfrage anstreben. Beantragt war ursprünglich ja ein SaaS-Vertrag mit Microsoft. In dem Dokument, das Ihnen übersandt wurde, ist Microsoft aber nicht Vertragspartei. Ich halte für möglich, dass der Vertragstext, der unmittelbar das Verhältnis mit Microsoft regelt, in der SK gar nicht vorliegt, sondern nur bei Dataport. Enthält das Dokument, dass man Ihnen zur Verfügung gestellt hat, die von Ihnen gewünschten Informationen (ggf. nach Beseitigung der Schwärzungen, soweit diese rechtswidrig sind)? Dann würde ich mich mit der Bitte um eine Begründung für die Schwärzungen an die Senatskanzlei wenden. Oder geht es Ihnen vorrangig um das Dokument, das das Verhältnis zu Microsoft regelt? Dann wäre zunächst zu klären, ob dies in der SK vorhanden ist. Da unsere Kapazitäten begrenzt sind, würde ich hier gern entsprechend Prioritäten setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Senatskanzlei hat lediglich einen Abrufvertrag geschi…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „SaaS-Vertrag für MS Teams“ [#219575] (I3/1803/2021) [#219575]
Datum
21. Juni 2021 16:57
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Senatskanzlei hat lediglich einen Abrufvertrag geschickt. Hier ist aber das Dokument bereits widersprüchlich. Während sich das Rubrum auf MS Office 365-Lizenzen bezieht, bezieht sich der Vertrag auf einen Public Cloud Service. MS Teams nutzt zwar eine Cloud, aber ausschließlich die von Microsoft selbst. Eine On Premise-Lösung bietet Mircrosoft insbesondere für MS Teams nicht an, was gerade die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf den Plan riefen. D.h., dass jedes Gespräch und jeder Chat über einen Microsoft-Service geht. Dies unterscheidet MS Teams von Lösungen wie Skype, die eben durchaus on premise nutzbar waren. Deshalb kann ich nicht sagen, was die FHH mit dem Vertrag überhaupt eingekauft hat. Aus dem Auftragstext vermute ich eine Shared Service-Lösung, wofür auch immer. Die Nutzung von Lizenzen sind jedoch auch keine Shared Service-Lösung - und auch keine Public Cloud. Insofern wäre natürlich interessant zu erfahren, ob überhaupt jemand in der Senatskanzlei dieses Dokument durchgelesen hat, bevor es unterzeichnet wurde. Hier geht es aber nun tatsächlich um den SaaS-Vertrag mit Microsoft selbst. Es mag sein, dass dies über Dataport lief, wobei Microsoft eigentlich keine Zwischenhändler zulässt. Auch aus rechtlichen Gründen, siehe Datenschutz, müsste die FHH diesen Vertrag eigentlich selbst abschließen und typischer Weise würde sie Dataport lediglich mit der technischen Abwicklung beauftragen. Wenn es im tatsächlich Dataport wäre, halte ich die Schwärzungen auch nicht für gerechtfertigt, da es sich auch bei Dataport um eine öffentliche, nicht im Wettbewerb stehende Einrichtung handelt. Die Wettbewerbsklausel im Transparenzrecht schützt jedoch ausschließlich Geschäftsgeheimnisse von im Wettbewerb stehenden Wirtschaftsakteuren. Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219575/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Vertrag MS Teams (I3/1803/2021) Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Vertrag MS Teams (I3/1803/2021)
Datum
19. Januar 2023 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 3.6.2021 und den darauf folgenden Schriftverkehr. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei am 30.4.2021 Zugang beantragt zu einem SaaS-Vertrag mit Microsoft zur Nutzung von Teams. Darauf hätten Sie zunächst keine Antwort erhalten. Am 14.6.2021 hat man Ihnen eine Auftragsbestätigung über eine Beschaffung von Office365-Lizenzen durch die Dataport AöR zugesandt, aus dem sich auch die im Verhältnis zu Dataport geltenden „Besonderen Vertragsbestimmungen Public Cloud Services“ ergeben. Sie halten dieses Dokument aber nicht für ausreichend. Es sei Zugang zu dem Vertrag direkt mit Microsoft beantragt worden, nicht zu einem Vertrag mit Dataport. Zudem sei nicht erkennbar, welche Leistung überhaupt durch dieses Dokument abgerufen worden sei. Ich habe mich mit der Bitte um Klarstellung daher an die Senatskanzlei gewandt. Man hat mir dort mitgeteilt, dass keine weiterführenden Informationen im Sinne Ihrer Anfrage dort vorlägen. Ich habe keine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass diese Angabe unzutreffend sein könnte. Mir scheint plausibel, dass für die Beschaffung von Softwarelizenzen für zahlreiche Behörden der Stadt der IT-Dienstleister Dataport genutzt wird und die Verträge über Dataport abgeschlossen werden. Die Vertragsbestimmungen von Dataport nehmen auch nicht den Vertrag mit Microsoft in Bezug, so dass dieser als Anlage hierzu anzusehen wäre. Nach meinem Kenntnisstand hat unsere Behörde zum damaligen Zeitpunkt keine konkrete datenschutzrechtliche Prüfung der Senatskanzlei in Bezug auf die Nutzung von MS Teams durchgeführt, so dass ich auch aus solchen Zusammenhängen keine Hinweise darauf habe, dass die Senatskanzlei Ihnen wahrheitswidrig geantwortet haben könnte. Ich werde Ihre Eingabe daher schließen. Mit freundlichen Grüßen