Sabotage Nord Stream 2

In einer Meldung der Tagesschau vom 10.10.2022 heißt es:

Bundesanwaltschaft leitet Ermittlungen ein
Stand: 10.10.2022 19:25 Uhr
Nach den Explosionen an den Nord-Stream-Gasröhren in der Ostsee hat nun die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
Es handele sich um einen "schweren gewalttätigen Angriff auf die Energieversorgung", so die Begründung.

Können sie bitte über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen, besonders nach den Veröffentlichungen vom Journalisten Seymour Hersh, informieren?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
  • 2 Follower:innen
Klaus Rödiger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Meldung der Tagesschau vom 1…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Klaus Rödiger
Betreff
Sabotage Nord Stream 2 [#269930]
Datum
10. Februar 2023 14:49
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Meldung der Tagesschau vom 10.10.2022 heißt es: Bundesanwaltschaft leitet Ermittlungen ein Stand: 10.10.2022 19:25 Uhr Nach den Explosionen an den Nord-Stream-Gasröhren in der Ostsee hat nun die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Es handele sich um einen "schweren gewalttätigen Angriff auf die Energieversorgung", so die Begründung. Können sie bitte über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen, besonders nach den Veröffentlichungen vom Journalisten Seymour Hersh, informieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Rödiger Anfragenr: 269930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269930/ Postanschrift Klaus Rödiger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Rödiger
Klaus Rödiger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sabotage Nord Stream 2“ vom 10.02.2023 (#269930) wurde von Ihnen n…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Klaus Rödiger
Betreff
AW: Sabotage Nord Stream 2 [#269930]
Datum
20. März 2023 12:44
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sabotage Nord Stream 2“ vom 10.02.2023 (#269930) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klaus Rödiger
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
20. März 2023 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Strafanzeige und Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit "Nord-Stream"
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Via
Briefpost
Betreff
Strafanzeige und Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit "Nord-Stream"
Datum
22. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Strafanzeige und Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit "Nord Stream" Im Hinblick auf das mit Bezugsschre…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Via
Briefpost
Betreff
Strafanzeige und Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit "Nord Stream"
Datum
22. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Im Hinblick auf das mit Bezugsschreiben gestellte Ersuchen teile ich mit, dass die begehrte Auskunft nicht erteilt werden kann, da ein berechtigtes lnteresse nicht dargelegt ist (S 475 Abs. .l S. I StPO). Soweit Sie lhr Begehren auf das lnformationsfreiheitsgesetz (lFG) gestützt haben geht die zuvor genannte Regelung dem vor (S 1 Abs. 3 IFG). Leider kann ich lhnen eine weitere Bescheidung in dieser Angelegenheit künftig nicht mehr in Aussicht stellen.

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Strafanzeige und Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit "Nord Stream" Im Hinblick auf das mit Bezugsschre…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Via
Briefpost
Betreff
Strafanzeige und Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit "Nord Stream"
Datum
22. März 2023
Status
Im Hinblick auf das mit Bezugsschreiben gestellte Ersuchen teile ich mit, dass die begehrte Auskunft nicht erteilt werden kann, da ein berechtigtes lnteresse nicht dargelegt ist (S 475 Abs. .l S. I StPO). Soweit Sie lhr Begehren auf das lnformationsfreiheitsgesetz (lFG) gestützt haben geht die zuvor genannte Regelung dem vor (S 1 Abs. 3 IFG). Leider kann ich lhnen eine weitere Bescheidung in dieser Angelegenheit künftig nicht mehr in Aussicht stellen.