Sach- und Personenfahndungen

- Anzahl der intern ausgeschriebenen Personen und Sachen zur Fahndung, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Land NRW und konkret bei der Polizei NRW
- Quote der erfolgreichen Fahndungen nach Personen und Sachen im Bezug zu den o.g. Ausschreibungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sach- und Personenfahndungen [#274463]
Datum
31. März 2023 14:11
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der intern ausgeschriebenen Personen und Sachen zur Fahndung, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Land NRW und konkret bei der Polizei NRW - Quote der erfolgreichen Fahndungen nach Personen und Sachen im Bezug zu den o.g. Ausschreibungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 274463 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sach- und Personenfahndungen [#274463]
Datum
31. März 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 30..03.2023. Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IFG NRW muss ein Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtete ist. Ich darf Sie daher bitten Ihren Antrag hinsichtlich des Zeitraums zu konkretisieren, damit er zielgerichtet weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meine Anfrage bezieht sich zeitlich insbes…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sach- und Personenfahndungen [#274463]
Datum
31. März 2023 16:03
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meine Anfrage bezieht sich zeitlich insbesondere auf die Ausschreibungen der Jahre 2015-2023. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 274463 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sach- und Personenfahndungen [#274463]
Datum
28. April 2023 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Das IFG NRW stellt in § 4 Absatz 1 IFG NRW auf in der angerufenen Behörde vorhandenen Informationen ab. Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Ministerium des Innern des Landes NRW nicht vor. Teilaspekte der Anfrage sind regelmäßig Gegenstand parlamentarischer Befassungen. Die in diesem Kontext erstellten Dokumente sind auf der Internetseite des Landtages Nordrhein-Westfalen abrufbar (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche.html). Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Vorlagen 18/167, 18/298 und 18/701 sowie die Landtagsdrucksachen 18/338 und 18/2884. In der 17. Legislaturperiode fanden gleichgelagerte parlamentarische Befassungen statt, zu denen die entsprechenden Dokumente ebenfalls auf der Landtagsseite verfügbar sind. Mit freundlichen Grüßen