Sachbeschädigungen im Jobcenter
Wie aus verschiedenen Medienberichten immer wieder zu erfahren ist, führt die Hartz IV-Gesetzgebung immer mal wieder zu emotionalen Entgleisungen bei Erwerbslosen, bedauerlicherweise auch zu Sachbeschädigungen und in einigen extremen Fällen sogar zur Körperverletzung.
Ziel meiner heutigen Anfrage sind Vorfälle von Sachbeschädigung in Ihrer Behörde seit der Einführung von Hartz IV 2005.
1. Zur versicherungstechnischen Abwicklung müssen alle Vorfälle dokumentiert und beziffert werden. Auf welche Weise dokumentieren und archivieren Sie die Vorgänge in Ihrem Hause (Aktenplan)
2. Bitte übersenden Sie mit die entsprechenden Jahresübersichten mit den Benennungen der Sachbeschädigungen und der jeweiligen Schadenshöhen.
3. Sofern Sie hausinterne Analysen durchgeführt haben, bitte ebenfalls um die Übersendung. Denkbar sind für mich Untersuchungen zu den Vorfällen selbst: z.B. Ausraster wegen Leistungsverweigerung, Sanktion, Zwangsverpflichtung u.ä.
4. Wie viele Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung wurden durch Sie gestellt. Wie viele Personen davon wurden jeweils rechtskräftig verurteilt?
Ergebnis der Anfrage
Dass es beim Jobcenter Gelsenkirchen nur vereinzelte Vorfälle von Sachbeschädigungen gegeben hat, ist erfreulich.
Dass keine eigene Statistik geführt wird, ist nachvollziehbar.
Dass die wenigen Vorkommnisse hier nicht klar benannt und beziffert werden, ist bedauerlich.
"Das Jobcenter Gelsenkirchen, die Stadt mit der höchsten Arbeitslosenquote, will die Sicherheit für die Arbeitsvermittler erhöhen."
http://www.derwesten.de/nrz/politik/arb…
Aber Investitionen in mehr Sicherheit sind demnach für das Jobcenter Gelsenkirchen nicht erforderlich.
Information nicht vorhanden
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Datum14. Oktober 2013
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15. November 2013
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