Sachbeschädigungen im Jobcenter

Wie aus verschiedenen Medienberichten immer wieder zu erfahren ist, führt die Hartz IV-Gesetzgebung immer mal wieder zu emotionalen Entgleisungen bei Erwerbslosen, bedauerlicherweise auch zu Sachbeschädigungen und in einigen extremen Fällen sogar zur Körperverletzung.

Ziel meiner heutigen Anfrage sind Vorfälle von Sachbeschädigung in Ihrer Behörde seit der Einführung von Hartz IV 2005.

1. Zur versicherungstechnischen Abwicklung müssen alle Vorfälle dokumentiert und beziffert werden. Auf welche Weise dokumentieren und archivieren Sie die Vorgänge in Ihrem Hause (Aktenplan)
2. Bitte übersenden Sie mit die entsprechenden Jahresübersichten mit den Benennungen der Sachbeschädigungen und der jeweiligen Schadenshöhen.
3. Sofern Sie hausinterne Analysen durchgeführt haben, bitte ebenfalls um die Übersendung. Denkbar sind für mich Untersuchungen zu den Vorfällen selbst: z.B. Ausraster wegen Leistungsverweigerung, Sanktion, Zwangsverpflichtung u.ä.
4. Wie viele Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung wurden durch Sie gestellt. Wie viele Personen davon wurden jeweils rechtskräftig verurteilt?

Ergebnis der Anfrage

Dass es beim Jobcenter Gelsenkirchen nur vereinzelte Vorfälle von Sachbeschädigungen gegeben hat, ist erfreulich.
Dass keine eigene Statistik geführt wird, ist nachvollziehbar.
Dass die wenigen Vorkommnisse hier nicht klar benannt und beziffert werden, ist bedauerlich.

"Das Jobcenter Gelsenkirchen, die Stadt mit der höchsten Arbeitslosenquote, will die Sicherheit für die Arbeitsvermittler erhöhen."
http://www.derwesten.de/nrz/politik/arb…
Aber Investitionen in mehr Sicherheit sind demnach für das Jobcenter Gelsenkirchen nicht erforderlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Oktober 2013
  • Frist
    15. November 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie aus verschie…
An Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachbeschädigungen im Jobcenter
Datum
14. Oktober 2013 10:54
An
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie aus verschiedenen Medienberichten immer wieder zu erfahren ist, führt die Hartz IV-Gesetzgebung immer mal wieder zu emotionalen Entgleisungen bei Erwerbslosen, bedauerlicherweise auch zu Sachbeschädigungen und in einigen extremen Fällen sogar zur Körperverletzung. Ziel meiner heutigen Anfrage sind Vorfälle von Sachbeschädigung in Ihrer Behörde seit der Einführung von Hartz IV 2005. 1. Zur versicherungstechnischen Abwicklung müssen alle Vorfälle dokumentiert und beziffert werden. Auf welche Weise dokumentieren und archivieren Sie die Vorgänge in Ihrem Hause (Aktenplan) 2. Bitte übersenden Sie mit die entsprechenden Jahresübersichten mit den Benennungen der Sachbeschädigungen und der jeweiligen Schadenshöhen. 3. Sofern Sie hausinterne Analysen durchgeführt haben, bitte ebenfalls um die Übersendung. Denkbar sind für mich Untersuchungen zu den Vorfällen selbst: z.B. Ausraster wegen Leistungsverweigerung, Sanktion, Zwangsverpflichtung u.ä. 4. Wie viele Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung wurden durch Sie gestellt. Wie viele Personen davon wurden jeweils rechtskräftig verurteilt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zu Sachbeschädigungen in den Jobcentern Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen …
Von
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zu Sachbeschädigungen in den Jobcentern
Datum
21. Oktober 2013 14:14
Status
Warte auf Antwort
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen 21.10.2013 Der Datenschutzbeauftragte Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zu Sachbeschädigungen in den Jobcentern Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird. Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.10.2013 hinsichtlich der Vorfälle von Sachbeschädigungen seit dem 01.01.2005 muss ich leider mangels amtlicher Informationen ablehnen. Begründung Aufgrund der äußerst geringen Anzahl dieser Vorfälle wird eine eigene Statistik darüber nicht geführt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Dritter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen. Im Auftrag Hebestreit Postfach 101362 45813 Gelsenkirchen Tel. 0209/ 164800 Fax 0209/ 164810 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet http://www.iag-gelsenkirchen.de/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespond…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sachbeschädigungen im Jobcenter"
Datum
23. Oktober 2013 20:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4996 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Engführung der Antwort dem Informationsanspruch des IFG zuwider läuft. Wenn, wie hier behauptet wird, nur einzelne Vorfälle tatsächlich vorgekommen sind, so ist es desto leichter einige wenige sachdienliche Informationen zu beziffern. Der Datenschutzbeauftragte des JC Gelsenkirchen sollte Ihnen namentlich bekannt gegeben werden. Eine Erhöhung der Sicherheit ist nicht zu rechtfertigen, wenn es kein ernstes Bedrohungspotenzial gibt. http://www.derwesten.de/nrz/politik/arbeitsvermittler-in-jobcentern-fuerchten-sich-vor-angriffen-id7834864.html Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Sachbeschädigungen im Jobcenter"
Datum
23. Oktober 2013 20:26
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4996 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Sachbeschädigungen im Jobcenter"
Datum
29. Oktober 2013 09:00
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-720-1/001 II#0073 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Jobcenter Gelsenkirchen anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird in Ihrer Angelegenheit in einer Ombudsfunktion, als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle, tätig. Seine Anrufung kann zusätzlich zu Widerspruch und Klage erfolgen, sie hat aber keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich möglicher Fristen. Der Bundesbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Behörden und öffentlichen Stellen, er kann aber auf eine Auskunftserteilung hinwirken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Vermittlung bei Anfrage "Sachbeschädigungen im Jobcenter" Datum: Wed, 23 Oct 2013 18:26:15 -0000 Von: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> Antwort an: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4996 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil ... Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Sachbeschädigungen im Jobcenter"
Datum
6. November 2013 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-720-1/001 II#0073 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Jobcenter Gelsenkirchen hat mir zwischenzeitlich geantwortet. Es teilt mit, dass es vereinzelte Vorfälle von Sachbeschädigungen gegeben habe. Die Anzahl der Vorkommnisse sei jedoch gering, eine Statistik werde nicht geführt wird. Grundsätzlich werde der öffentlich zugängliche »Aktenplan SGB II« genutzt, welcher auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit einsehbar ist. Jahresübersichten zu Vorfällen von Sachbeschädigung lägen nicht vor, da keine statistische Erfassung erfolgt. Hausinterne Analysen werden nicht durchgeführt. Ich halte die Aussagen des JC für plausibel und nachvollziehbar. Einen Verstoß gegen das IFG vermag ich daher nicht zu erkennen. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de