Sachleistungen im Bürgergeld bei Vollsanktionen gegen "Totalverweigerer"
Das Thema Vollsanktionen für vermeintliche „Totalverweigerer“ schürt bei Bürgergeld-empfängern massive Existenzängste.
Bis heute verbleibt unklar, ob den Betroffenen bei Vollsanktionen Sachleistungen ggf. auch in Form einer Bezahlkarte gewährt werden. Gleiches gilt für Kosten der Krankenversicherung, sowie für Strom und Telekommunikation. Konkret: Bedeutet ein Wegfall der Regelleistung auch das es keine Sachleistungen gibt? Wovon sollen die Betroffenen dann leben? Insbesondere bei Kettensanktionen. Ist beabsichtigt die Bewohner dann in dunklen Wohnungen, ohne Elektrizität mit allen hiermit in Verbindung stehenden Konsequenzen hausen zu lassen (vgl. Funktionsunfähigkeit von Herd/Backofen, Kühlschrank, Waschmaschine, ggf. Durchlauferhitzer für Warmwasser, Kommunikationsmedien)? Wie sollen die Betroffenen dann mit Jobcenter und zukünftigen Arbeitgebern in Verbindung treten?
Was passiert mit auflaufenden Krankenversicherungsschulden? Diesbezügliche Außenstände dürften nicht beitreibbar sein und müssten anteilig auf alle Versicherungsnehmer in Form einer Erhöhung des Zusatzbeitrags umgelegt werden.
Arbeitslosenminister Heil wird aufgefordert sachdienliche Informationen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der angehenden Gesetzesverschärfung zu erteilen.
Antwort verspätet
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Datum4. März 2024
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6. April 2024
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