Sachstände Klimapolitik

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- den letzten Sachstand an BK Scholz oder ChefBK Schmidt zur Europäischen und Internationalen Klimapolitik
- den letzten Sachstand an BK Scholz oder ChefBK Schmidt zum Klimaschutz national in Deutschland
- den letzten Sachstand an BK Scholz oder ChefBK Schmidt zu den Protesten der sogenannten Gruppe "Letzte Generation"

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich, sofern notwendig, einverstanden!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den letzten Sachstand an BK Scholz …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstände Klimapolitik [#280043]
Datum
30. Mai 2023 13:25
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den letzten Sachstand an BK Scholz oder ChefBK Schmidt zur Europäischen und Internationalen Klimapolitik - den letzten Sachstand an BK Scholz oder ChefBK Schmidt zum Klimaschutz national in Deutschland - den letzten Sachstand an BK Scholz oder ChefBK Schmidt zu den Protesten der sogenannten Gruppe "Letzte Generation" Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich, sofern notwendig, einverstanden!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280043/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstände Klimapolitik“ vom 30.05.2023 (#280043) wurde von Ihnen …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstände Klimapolitik [#280043]
Datum
10. Juli 2023 21:35
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstände Klimapolitik“ vom 30.05.2023 (#280043) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>