Sachstand Auslieferung neue CBRN-Ausstattung

Der Bund stellt den Ländern über das BBK eine Ergänzende Ausstattung im Bereich der CBRN-Erkundung zur Verfügung. Derzeit wird diese Ausstattung erneuert: Es wird neue CBRN-Erkundungswagen (CBRN ErkW) und CBRN-Messleitkomponenten (CBRN MLK) geben (siehe https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/CBRN-Schutz/CBRN-Faehigkeiten/CBRN-Erkundung-Neu/cbrn-erkundung_neu_node.html)

In welchen rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die CBRN ErkW (Soll-Anzahl 36) und CBRN MLK (Soll-Anzahl 7) stationiert werden?
Ab wann beginnt die Auslieferung der CBRN ErkW und CBRN MLK in Rheinland-Pfalz?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bund stellt den Ländern über d…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstand Auslieferung neue CBRN-Ausstattung [#299561]
Datum
8. Februar 2024 10:10
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bund stellt den Ländern über das BBK eine Ergänzende Ausstattung im Bereich der CBRN-Erkundung zur Verfügung. Derzeit wird diese Ausstattung erneuert: Es wird neue CBRN-Erkundungswagen (CBRN ErkW) und CBRN-Messleitkomponenten (CBRN MLK) geben (siehe https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/CBRN-Schutz/CBRN-Faehigkeiten/CBRN-Erkundung-Neu/cbrn-erkundung_neu_node.html) In welchen rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die CBRN ErkW (Soll-Anzahl 36) und CBRN MLK (Soll-Anzahl 7) stationiert werden? Ab wann beginnt die Auslieferung der CBRN ErkW und CBRN MLK in Rheinland-Pfalz? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299561/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Auslieferung neue CBRN-Ausstattung“ vom 08.02.2024 (#299…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstand Auslieferung neue CBRN-Ausstattung [#299561]
Datum
12. März 2024 10:18
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstand Auslieferung neue CBRN-Ausstattung“ vom 08.02.2024 (#299561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
GZ 0831#2024/0003-0382 Ref_22.0002 Ihre Anfrage #299561 nach Landestransparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0831#2024/0003-0382 Ref_22.0002 Ihre Anfrage #299561 nach Landestransparenzgesetz
Datum
12. März 2024 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet.