Sachstand Pop-Up-Bikelanes in Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Stadt Hamburg hat es sich zum Ziel gesetzt den Radverkehr zu stärken und dazu u.a. sogenannte "Pop-Up-Bikelanes" zu errichten. Im Hamburger Stadtgebiet wurden schon zwei dieser temporären Radverkerhsanlagen errichtet (in der "Max-Brauer-Allee" und "Beim Schlump"). In Medienberichten (vgl. https://kurzelinks.de/gp8g) hört man immer wieder von weiteren geplanten Pop-Up-Bikelanes in Hamburg. Unter anderem habe ich von der "Hallerstraße", "Königstraße" und der Straße "Sandtorkai" als festgelegte Standorte für Pop-Up-Bikelanes (PUBL) gehört. Allerdings ist es für Bürger nicht sicher zu erfahren, wo weitere Pop-Up-Bikelanes geplant werden sollen.

Ich möchte Sie daher bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Liste mit vorhandenen und fest geplanten Straßenzügen für PUBL und dem jeweiligen geplanten Umsetzungsdatum
(- ggf. Liste der Straßenzüge, wo die Einrichtung von PUBL geprüft, aber abgelehnt wurde sowie die jeweiligen Gründe)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Bitte geben Sie bei ggf. zugeschickten Dokumenten jeweils an, sollten Sie nicht auf der Plattform "fragdenstaat.de" veröffentlicht werden dürfen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Ein öffentliches Interesse an der angefragten Auskunft besteht meines Erachtens nach auf jeden Fall. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung.

Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in Die Stadt Hamburg hat es sich zum…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstand Pop-Up-Bikelanes in Hamburg [#205073]
Datum
5. Dezember 2020 16:48
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in Die Stadt Hamburg hat es sich zum Ziel gesetzt den Radverkehr zu stärken und dazu u.a. sogenannte "Pop-Up-Bikelanes" zu errichten. Im Hamburger Stadtgebiet wurden schon zwei dieser temporären Radverkerhsanlagen errichtet (in der "Max-Brauer-Allee" und "Beim Schlump"). In Medienberichten (vgl. https://kurzelinks.de/gp8g) hört man immer wieder von weiteren geplanten Pop-Up-Bikelanes in Hamburg. Unter anderem habe ich von der "Hallerstraße", "Königstraße" und der Straße "Sandtorkai" als festgelegte Standorte für Pop-Up-Bikelanes (PUBL) gehört. Allerdings ist es für Bürger nicht sicher zu erfahren, wo weitere Pop-Up-Bikelanes geplant werden sollen. Ich möchte Sie daher bitten, mir Folgendes zuzusenden: - Liste mit vorhandenen und fest geplanten Straßenzügen für PUBL und dem jeweiligen geplanten Umsetzungsdatum (- ggf. Liste der Straßenzüge, wo die Einrichtung von PUBL geprüft, aber abgelehnt wurde sowie die jeweiligen Gründe) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Bitte geben Sie bei ggf. zugeschickten Dokumenten jeweils an, sollten Sie nicht auf der Plattform "fragdenstaat.de" veröffentlicht werden dürfen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Ein öffentliches Interesse an der angefragten Auskunft besteht meines Erachtens nach auf jeden Fall. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205073/
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #205073 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), Pop-…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Ihr HmbTG-Antrag #205073 Sachstand Pop-Up-Bikelanes in Hamburg, Zugang 07.12.2020
Datum
7. Dezember 2020 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #205073 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), Pop-Up-Bikelanes in Hamburg, ist am 07.12.2020 im Shared Service den beiden Behörden BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) zugegangen. Er wird aktuell bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Möglicherweise entstehen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. In diesem Fall werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben, nach Möglichkeit auch über deren Höhe. Sollten Sie anschließend den Antrag aufrechterhalten, benötigen wir für die spätere Zustellung des Gebührenbescheids auf dem Postweg Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) nimmt die Behörde für Ver…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: Ihr HmbTG-Antrag #205073" Sachstand Pop-Up-Bikelanes in Hamburg"
Datum
28. Dezember 2020 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wie folgt Stellung: Die folgenden Pop-Up-Bikelanes (PUBL) wurden bereits fertiggestellt: § Beim Schlump, beidseitig zwischen Gustav-Falke-Straße und Bogenstraße § Max-Brauer Allee, beidseitig zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße Die Realisierung weiterer Abschnitte ist zurzeit in Prüfung mit dem Ziel, diese ab Frühjahr 2021 einzurichten. Umgesetzt werden sollen jedenfalls die Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg genannt sind, abzurufen unter: https://www.hamburg.de/senatsthemen/koalitionsvertrag/ . Dies sind neben den oben genannten die Straßenzüge Hallerstraße sowie Sandtorkai - Brooktorkai. Die fachliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der fachlichen Prüfung und einer darauf aufbauenden Bewertung erfolgt eine abschließende Entscheidung, einschließlich der konkreten Festlegung von Strecken und des zeitlichen Ablaufs. Fest steht aber, dass in jedem Fall in 2021 weitere Pop Up Bike Lanes eingerichtet werden sollen. Sie sind ein wichtiges Element, um den vielen Radfahrenden ausreichend Platz und verbesserte Wegebeziehungen anzubieten. Hamburgs Radverkehr hat im Jahr 2020 laut den jährlichen Pegelmessungen einen deutlichen Sprung gemacht: 33 Prozent mehr Radfahrende gegenüber dem Vorjahr wurden an den Zähltagen im August und September notiert. Diese Antwort Ihrer HmbTG-Anfrage erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen