Sachstand zum dem BVV Beschluss Nr.: 0075/07/22 (Drs.Nr.: IX/0062) "Kungerkiezblock – Straßen für alle"

Informationen zum aktuellen Sachstand zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin Nr.: 0075/07/22 (Drs.Nr.: IX/0062) "Kungerkiezblock – Straßen für alle":

- Wurden bereits andere Behörden für eine Zusammenarbeit ersucht oder kann/wird das Projekt im Rahmen der eigenen Zuständigkeit des Bezirksamtes Treptow-Köpenick durchgeführt werden?

- Gibt es bereits Planungen, mit welchen konkreten Mitteln der motorisierte Durchgangsverkehr (Individualverkehr) in allen Straßen des Kungerkiezes unterbunden werden soll?

- Gibt es bereits Planungen, an welchen Stellen die o.g. Mittel zum Einsatz kommen sollen?

- Gibt es bereits konkrete Planungen, wann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden soll?
- Gibt es bereits Planungen, wie lange die Umsetzungen der Maßnahmen dauern soll.?

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  • Datum
    27. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    210,00 Euro
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Robert-Merlin Hocker
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Robert-Merlin Hocker
Betreff
Sachstand zum dem BVV Beschluss Nr.: 0075/07/22 (Drs.Nr.: IX/0062) "Kungerkiezblock – Straßen für alle" [#252235]
Datum
27. Juni 2022 16:29
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum aktuellen Sachstand zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin Nr.: 0075/07/22 (Drs.Nr.: IX/0062) "Kungerkiezblock – Straßen für alle": - Wurden bereits andere Behörden für eine Zusammenarbeit ersucht oder kann/wird das Projekt im Rahmen der eigenen Zuständigkeit des Bezirksamtes Treptow-Köpenick durchgeführt werden? - Gibt es bereits Planungen, mit welchen konkreten Mitteln der motorisierte Durchgangsverkehr (Individualverkehr) in allen Straßen des Kungerkiezes unterbunden werden soll? - Gibt es bereits Planungen, an welchen Stellen die o.g. Mittel zum Einsatz kommen sollen? - Gibt es bereits konkrete Planungen, wann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden soll? - Gibt es bereits Planungen, wie lange die Umsetzungen der Maßnahmen dauern soll.?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert-Merlin Hocker Anfragenr: 252235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252235/ Postanschrift Robert-Merlin Hocker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert-Merlin Hocker

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Hocker, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 27.06.2022 in obiger Sache. Der V…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Sachstand zum dem BVV Beschluss Nr.: 0075/07/22 (Drs.Nr.: IX/0062) "Kungerkiezblock – Straßen für alle" [#252235]
Datum
8. Juli 2022 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hocker, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 27.06.2022 in obiger Sache. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO-09.15/04.06-01-06/22 registriert. Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen hier keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr nicht unter 210,00 € (Stundensatz Beschäftigter gehobener Dienst 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie insofern auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren, sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Mit freundlichen Grüßen