Sachstand zur Förderung von Ehrenämtern

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im August hat die Bundesministerin den Vorschlag zur Förderung von Ehrenämtern durch früheren Renteneintritt geäußert:
https://www1.wdr.de/nachrichten/ehrenamt-rente-faeser-100.html

Wie ist hierzu der aktuelle Sachstand? Wird dieser Vorschlag in Ihrem Ministerium ausgearbeitet und ist mit einem Entwurf innerhalb der jetzigen Legislaturperiode zu rechnen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, ob dieser Vorschlag auch umgesetzt wird. Das BMI ist für das Rentensystem nicht zuständig, dieses Thema fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Seien Sie jedoch versichert, dass es Frau Ministerin ein großes Anliegen ist, die Leistungen der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Dafür setzt sie sich auch weiterhin ein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im August hat die Bundesministerin den Vorschlag zur …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstand zur Förderung von Ehrenämtern [#263171]
Datum
13. November 2022 13:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im August hat die Bundesministerin den Vorschlag zur Förderung von Ehrenämtern durch früheren Renteneintritt geäußert: https://www1.wdr.de/nachrichten/ehrenamt-rente-faeser-100.html Wie ist hierzu der aktuelle Sachstand? Wird dieser Vorschlag in Ihrem Ministerium ausgearbeitet und ist mit einem Entwurf innerhalb der jetzigen Legislaturperiode zu rechnen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263171/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antra…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221114, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sachstand zur Förderung von Ehrenämtern
Datum
14. November 2022 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vom 13. November 2022. Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich dabei nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da Ihr Schreiben nicht auf die Übersendung von Unterlagen gerichtet ist. Sie nehmen Bezug auf den Vorschlag, den Frau Ministerin Faeser im Rahmen des Livetalk „RND vor Ort“ gemacht hat, jahrelanges Ehrenamt - zum Beispiel bei der Feuerwehr - mit einer früheren Rente zu belohnen. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, ob dieser Vorschlag auch umgesetzt wird. Das BMI ist für das Rentensystem nicht zuständig, dieses Thema fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Seien Sie jedoch versichert, dass es Frau Ministerin ein großes Anliegen ist, die Leistungen der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Dafür setzt sie sich auch weiterhin ein. Mit freundlichen Grüßen