Sachstand zur neuen Bekleidung (Update)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf meine Anfrage #263289 vom November 2022 möchte ich mich gerne nach dem aktuellen Stand zur neuen Bekleidung erkundigen:

1. Wann ist mit der Veröffentlichung einer neuen Bekleidungsrichtlinie zu rechnen?
2. Wann ist mit einer Information über das Verfahren zur Bestellung und Auslieferung sowie dem Umgang der bisherigen Bekleidung zu rechnen?
3. Wie viele Bekleidungssätze wurden durch das THW bestellt und wie viele sind davon bisher im Logistikzentrum angeliefert worden (wenn möglich bitte nach Einsatz-, Thermo- und Tagesdienstbekleidung sowie LED-Warnwesten aufschlüsseln)?
4. Wann ist mit der Auslieferung der neuen Bekleidung (Einsatz-, Thermo- und Tagesdienstbekleidung sowie LED-Warnwesten) an die Ortsverbände zu rechnen?
5. Gibt es Bestrebungen zur Beschaffung neuer Helme?
6. Ist eine Neuauflage der Jugendbekleidung geplant?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Besten Dank und freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meine Anfrage #263289 vom November 2…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstand zur neuen Bekleidung (Update) [#279853]
Datum
26. Mai 2023 08:35
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meine Anfrage #263289 vom November 2022 möchte ich mich gerne nach dem aktuellen Stand zur neuen Bekleidung erkundigen: 1. Wann ist mit der Veröffentlichung einer neuen Bekleidungsrichtlinie zu rechnen? 2. Wann ist mit einer Information über das Verfahren zur Bestellung und Auslieferung sowie dem Umgang der bisherigen Bekleidung zu rechnen? 3. Wie viele Bekleidungssätze wurden durch das THW bestellt und wie viele sind davon bisher im Logistikzentrum angeliefert worden (wenn möglich bitte nach Einsatz-, Thermo- und Tagesdienstbekleidung sowie LED-Warnwesten aufschlüsseln)? 4. Wann ist mit der Auslieferung der neuen Bekleidung (Einsatz-, Thermo- und Tagesdienstbekleidung sowie LED-Warnwesten) an die Ortsverbände zu rechnen? 5. Gibt es Bestrebungen zur Beschaffung neuer Helme? 6. Ist eine Neuauflage der Jugendbekleidung geplant? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Besten Dank und freundliche Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279853/
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 26.05.2023. Nach Einholu…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
WG: Sachstand zur neuen Bekleidung (Update) [#279853]
Datum
26. Mai 2023 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 26.05.2023. Nach Einholung der erforderlichen Informationen werde ich mich unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Ich möchte Sie daher bitten, mir für die Zustellung des Bescheides eine persönliche E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Eingangsbestätigung. Meine persönliche E-Mail-Adresse l…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sachstand zur neuen Bekleidung (Update) [#279853]
Datum
26. Mai 2023 09:50
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Eingangsbestätigung. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>>. Beste Grüße und schönes Wochenende << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279853/

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB