Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit

Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit, wie erwähnt unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2023-39

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. November 2023
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sachstandsbericht der AG Informat…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit [#291829]
Datum
7. November 2023 18:49
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit, wie erwähnt unter https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2023-39
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291829/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Das Verfahren wird unter dem Az.…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit [#291829]
Datum
9. November 2023 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Das Verfahren wird unter dem Az. RE-21-00008 geführt. Bitte geben Sie das Aktenzeichen stets an und richten Sie Ihre E-Mails stets auch an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit“ vom 07.11.2023 (#…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit [#291829]
Datum
11. Dezember 2023 10:25
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit“ vom 07.11.2023 (#291829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.11.2023. Ihre Anfrage befindet s…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
RE-21-0008 Ihre Anfrage zu : Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit [#291829]
Datum
13. Dezember 2023 15:23
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.11.2023. Ihre Anfrage befindet sich weiter in Bearbeitung. Aufgrund des Abstimmungsbedarfs mit beteiligten Dritten und die sich deshalb besonders stark auswirkenden Urlaubsabwesenheiten teilen wir Ihnen mit, dass eine Fristverlängerung zur Beantwortung Ihrer Anfrage auf insgesamt drei Monate erforderlich ist gemäß § 87 Absatz 1, Absatz 4 HDSIG in Verbindung mit § 86 HDSIG. Ich werde entsprechend bis zum 07.02.2024 unaufgefordert auf Sie zurück kommen und wünsche Ihnen bis dahin frohe Feiertage und einen guten Start ins Neue Jahr 2024. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit“ vom 07.11.2023 (#…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE-21-0008 Ihre Anfrage zu : Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit [#291829]
Datum
13. Februar 2024 06:29
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit“ vom 07.11.2023 (#291829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr geehrer Herr << Antragsteller:in >>, am 07.11.2023 stellten Sie über https://www.fragdenstaat.de…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
RE-21-0008 Ihre Anfrage zu : Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit [#291829]
Datum
16. Februar 2024 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrer Herr << Antragsteller:in >>, am 07.11.2023 stellten Sie über https://www.fragdenstaat.de/ einen Antrag gem. § 80 HDSIG. Der Eingang wurde bestätigt, die Bearbeitungsfrist wurde mit E-Mail vom 13.12.2023 wegen großem Umfangs, Urlaubsabwesenheiten und der Erforderlichkeit der Beteiligung Dritter gem. § 87 Abs. 1 S. 1 und S.4 HDSIG um drei Monate verlängert. Wir bedanken uns für Ihre Geduld. Inhaltlich konnte Ihrem Antrag teilweise stattgegeben werden. Wir übersenden Ihnen den gewünschten Sachstandsbericht, wobei Teile hiervon geschwärzt wurden. Ihr Antrag war abzulehnen, soweit er sich auf Teile des Sachstandsberichts erstreckte, die gem. § 84 Abs. 2 Nr. 2 HDSIG zu Protokollen vertraulicher Beratungen zu zählen sind. Die Vorschrift schützt die offene Meinungsbildung und einen freien Meinungsaustausch unter den Teilnehmenden einer Sitzung, wenn ein objektives Geheimhaltungsinteresse vorliegt. Das Geheimhaltungsinteresse liegt vor, wenn die Veröffentlichung die ordnungsgemäße Erfüllung der Verwaltungsaufgabe gefährden würde. Die Verwaltungsaufgabe des IT-Planungsrats besteht in der Steuerung und Überwachung der Digitalisierung in Deutschland. Diese Aufgabe ist wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen (beispielsweise föderale Struktur und kommunale Selbstverwaltung) und der technischen Anforderungen ein Unterfangen von erheblicher Komplexität mit hohem politischen Konfliktpotential. Das berechtigte Interesse der Zivilgesellschaft an Transparenz muss mit dem Interesse abgewogen werden, sich über diese Themen offen, ohne unmittelbares Echo in der Öffentlichkeit, auszutauschen. Wenn dies nicht möglich wäre, so würden Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse substantiell mehr Zeit benötigen. Auch muss Kritik an der Geschwindigkeit und Ausgestaltung der Verwaltungsdigitalisierung offen und vertraulich, mithin in einem geschützten Raum, reflektiert werden können. Wenn dies nicht, und nicht mit der durch eine Protokollierung entstehenden Verbindlichkeit, möglich ist, so wird die ordnungsgemäße, insbesondere die rechtzeitige, Aufgabenerfüllung des IT-Planungsrates gefährdet. Insbesondere soweit es sich hierbei um vertrauliche, interföderale politische Prozesse handelt, bei deren Veröffentlichung der Erfolg der Entscheidungsfindung gefährdet würde (§ 84 Abs. 1 S. 1 HDSIG). Die Aufgabe der AG Informationssicherheit wiederum ist es als Expert:innengremium des IT-Planungsrates zum Thema IT-Sicherheit den IT-Planungsrat hinsichtlich etwaiger IT-Sicherheitsfragen zu beraten und zu unterstützen. Soweit die AG Informationssicherheit in Ihrem Sachstandsbericht daher Themen behandelt, welche Gegenstand, Darstellungen bzw. Beiträge zu nicht abgeschlossener Beratungen bzw. deren Entscheidungsfindung sind, waren diese entsprechend zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen