Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022

Bitte senden Sie mir die statistischen Daten darüber, wie oft im Jahr 2022 ein Sachverständiger bei Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Fällen (gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO) sowie in strafrechtlichen Fällen (§§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO) von Ihrem Gericht angeordnet und beauftragt wurde. Bitte geben Sie nicht nur eine Gesamtzahl an, sondern eine je nach Prozessart (Zivilprozess, Strafverfahren) und nach Fachgebieten gegliederte Liste.

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  • Datum
    22. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
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An Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt Details
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Betreff
Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022 [#276970]
Datum
22. April 2023 18:18
An
Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die statistischen Daten darüber, wie oft im Jahr 2022 ein Sachverständiger bei Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Fällen (gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO) sowie in strafrechtlichen Fällen (§§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO) von Ihrem Gericht angeordnet und beauftragt wurde. Bitte geben Sie nicht nur eine Gesamtzahl an, sondern eine je nach Prozessart (Zivilprozess, Strafverfahren) und nach Fachgebieten gegliederte Liste.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276970/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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