Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022

Anfrage an: Amtsgericht Pforzheim

Bitte senden Sie mir die statistischen Daten darüber, wie oft im Jahr 2022 ein Sachverständiger bei Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Fällen (gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO) sowie in strafrechtlichen Fällen (§§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO) von Ihrem Gericht angeordnet und beauftragt wurde. Bitte geben Sie nicht nur eine Gesamtzahl an, sondern eine je nach Prozessart (Zivilprozess, Strafverfahren) und nach Fachgebieten gegliederte Liste.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Amtsgericht Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022 [#276971]
Datum
22. April 2023 18:22
An
Amtsgericht Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die statistischen Daten darüber, wie oft im Jahr 2022 ein Sachverständiger bei Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Fällen (gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO) sowie in strafrechtlichen Fällen (§§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO) von Ihrem Gericht angeordnet und beauftragt wurde. Bitte geben Sie nicht nur eine Gesamtzahl an, sondern eine je nach Prozessart (Zivilprozess, Strafverfahren) und nach Fachgebieten gegliederte Liste.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276971/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Pforzheim
Landgericht Karlsruhe - Der Präsident - Sehr << Antragsteller:in >> Ihre über fragdenstaat.de an d…
Von
Amtsgericht Pforzheim
Betreff
AW: Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022 [#276971]
Datum
3. Mai 2023 09:44
Status
Warte auf Antwort
Landgericht Karlsruhe - Der Präsident - Sehr << Antragsteller:in >> Ihre über fragdenstaat.de an das Amtsgericht Pforzheim gerichtete Anfrage betreffend „Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022 [#276971]“ wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Als Landgericht führen wir die Dienstaufsicht über die Amtsgerichte im Bezirk und beantworten Ihre Anfrage somit für den gesamten Bezirk des Landgerichts Karlsruhe wie folgt: Statistische Daten über die Beauftragung von Sachverständigen werden nicht erhoben und auch keine entsprechenden Listen geführt. Die Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen unterliegen der richterlichen Unabhängigkeit nach Art. 97 GG. Die nachträgliche Generierung einer entsprechenden Statistik wäre mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden, weshalb davon abgesehen werden muss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022“ [#276971]
Datum
3. Mai 2023 14:42
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/276971/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keinen Grund sein dürfte, wie etwa "es zu viel Arbeit wäre, die angeforderten Statistiken zu erstellen". Die Bürger haben das Recht, diese Daten zu erfahren, auch wenn das Gericht sie nicht in einer Form gespeichert hat, die mit der späteren Statistikerstellung kompatibel ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 276971.pdf Anfragenr: 276971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276971/
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AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/14/2 [#276971] Guten Tag, zu den Informationen kö…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/14/2 [#276971]
Datum
28. Juni 2023 22:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu den Informationen könnte man uns, auskunftsersuchende Bürger, mindestens persönlich unter Aufsicht zulassen. Damit man die geforderten Statistiken selber zusammenstellen kann. So etwas wäre, wenn überhaupt, nur mit minimaler Aufwand seitens der Behörde möglich. Zumindest diese Lösung hätte die Behörde angeboten sein müssen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276971/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
EXTERN: AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/14/2 [#276971] Der Eingang Ihrer E-Mail wi…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/14/2 [#276971]
Datum
28. Juni 2023 22:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN: AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/14/2 [#276971] Guten Tag, meine Infor…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/14/2 [#276971]
Datum
26. Dezember 2023 17:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachverständiger-Beauftragungen gem. §§ 402 bis 414 i.S.d. § 286 ZPO sowie gem. §§ 72 bis 93 i.S.d. § 261 StPO im Jahr 2022“ vom 22.04.2023 (#276971) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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