Sachverstandsbericht Cyberwar für Bundestag

Ich hätte gerne den Sachstandsbericht an den Bundestag zum Thema Cyberwar, über den der Spiegel in Ausgabe 03/16 berichtet hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2016
  • Frist
    19. Februar 2016
  • 2 Follower:innen
Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
Sachverstandsbericht Cyberwar für Bundestag [#12554]
Datum
18. Januar 2016 12:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne den Sachstandsbericht an den Bundestag zum Thema Cyberwar, über den der Spiegel in Ausgabe 03/16 berichtet hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Markus Beckedahl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Beckedahl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Beckedahl, anbei übersende ich Ihnen das erbetene Dokument. Im Auftrag Heursch ----------…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Sachverstandsbericht Cyberwar für Bundestag [#12554]
Datum
30. Januar 2016 10:50
Status
Warte auf Antwort
399,1 KB
Sehr geehrter Herr Beckedahl, anbei übersende ich Ihnen das erbetene Dokument. Im Auftrag Heursch ---------------------- Weitergeleitet von StMZ/BMVg/BUND/DE on 18.01.2016 12:46 --------------------------- Bitte antworten an Markus Beckedahl <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Org.Element: Telefon: Thema: Sachverstandsbericht Cyberwar für Bundestag [#12554] Verteiler: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne den Sachstandsbericht an den Bundestag zum Thema Cyberwar, über den der Spiegel in Ausgabe 03/16 berichtet hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,