Sämtliche amtlichen Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

- sämtliche amtlichen Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz (in allen Fassungen), insbesondere aber nicht nur:
* interne sowie externe Kommunikation
* Vermerke
* (Leitungs-)Vorlagen
* frühere Entwürfe
* Protokolle
* Gesprächsvorbereitungen
* Gutachten und Studien

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 4 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche amtlichen Informationen z…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Sämtliche amtlichen Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz [#286738]
Datum
23. August 2023 15:01
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche amtlichen Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz (in allen Fassungen), insbesondere aber nicht nur: * interne sowie externe Kommunikation * Vermerke * (Leitungs-)Vorlagen * frühere Entwürfe * Protokolle * Gesprächsvorbereitungen * Gutachten und Studien
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt Anfragenr: 286738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286738/ Postanschrift Kara Engelhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ablehunungsbescheid [...] Der Antrag wird folgt entschieden: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ist n…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ablehunungsbescheid
Datum
25. September 2023
Status
Warte auf Antwort
[...] Der Antrag wird folgt entschieden: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. [...]
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ablehnungsbescheid [#286738] Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid mit dem Gz 0760/158…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ablehnungsbescheid [#286738]
Datum
10. Oktober 2023 17:20
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid mit dem Gz 0760/158*22 vom 25. September, mir zugegangen am 27. September 2023 ein. Begründung: Sowohl § 3 Nr 3 b als auch § 4 Nr 1 stehen der Herausgabe *nicht* entgegen. Zunächst wird auf die Urteilsbegründung des VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2011 – 2 K 46.11 verwiesen, dass in einem vergleichbaren Fall die Anwendbarkeit dieser Ablehnungsgründe verneint hat. 1. Sie begründen die Ablehnung nach §3 3b damit, dass die Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit hätte und die resortinternen Beratungen noch nicht abgeschlossen seien. Warum diese Beeinträchtigung vorliegt, begründen Sie nicht weiter, jedoch liegt die Darlegungslast bei der ablehnenden Behörde: "Die informationspflichtige Stelle muss einzelfallbezogen, hinreichend substantiiert und anhand konkreter Umstände darlegen, ob und warum die Gewährung des beantragten Informationszugangs nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit behördlicher Beratungen haben kann." (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 3 Rn. 188). Dies ist hier nicht geschehen. 2. Sie begründen die Ablehnung nach § 4 Nr 1 damit, dass der interne Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Eine vorzeitige Veröffentlichung könnte den Abstimmungsprozess und den Meinungsaustausch gefährden. Warum diese Gefährdung vorliegt, begründen Sie nicht weiter, jedoch liegt die Darlegungslast bei der ablehnenden Behörde. Dabei ist konkret, einzelfallbezogen und nachvollziehbar zu Begründen, warum diese Gefährdung des Schutzgutes (hier: Erfolg der Entscheidung oder bevorstehende behördliche Maßnahmen) vorliegt. Dies ist hier nicht geschehen. Zudem ist mit der Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses gerade eine solche Entscheidung gefallen. Mindestens Teile der Dokumente können also nun keine Entscheidung mehr beeinträchtigen und sind daher herauszugeben. Ich danke für die Bearbeitung meines Widerspruchs. Diese Schreiben geht Ihnen gleichzeitig per E-Mail und Fax zu. Mit freundlichen Grüßen, Kara Engelhardt Anfragenr: 286738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286738/
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ablehnungsbescheid [#286738]
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Ablehnungsbescheid [#286738]
Datum
10. Oktober 2023 17:21
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,1 KB
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Widerspruchsbescheid 1. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückzuweisen. 2. Es werden keine Kosten für das Wid…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
27. November 2023
Status
Warte auf Antwort
1. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückzuweisen. 2. Es werden keine Kosten für das Widerspruchsverfahren erhoben
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Klage Klage wird eingereicht
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
28. Dezember 2023
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Klage wird eingereicht

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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Klagebegründung
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Via
Briefpost
Betreff
Klagebegründung
Datum
3. April 2024
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status

Dokumente