Sämtliche Analysen des Unfallgeschehens auf der A5 zwischen Basel und Freiburg der letzten fünf Jahre

sämtliche Analysen des Unfallgeschehens auf der A5 zwischen Basel und Freiburg der letzten fünf Jahre

[1] https://www.badische-zeitung.de/warum-es-keine-chance-fuer-ein-tempolimit-auf-der-a5-bei-weil-am-rhein-gibt

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Analysen des Unfallgeschehe…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Analysen des Unfallgeschehens auf der A5 zwischen Basel und Freiburg der letzten fünf Jahre [#289910]
Datum
10. Oktober 2023 13:28
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Analysen des Unfallgeschehens auf der A5 zwischen Basel und Freiburg der letzten fünf Jahre [1] https://www.badische-zeitung.de/warum-es-keine-chance-fuer-ein-tempolimit-auf-der-a5-bei-weil-am-rhein-gibt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289910/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben erhalten S…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags
Datum
13. Oktober 2023 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisahme. Mit freundlichen Grüßen

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Bescheid Ihres IFG-Antrages vom 10.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> den beigefügten Bescheid erhal…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Bescheid Ihres IFG-Antrages vom 10.10.2023
Datum
24. Oktober 2023 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> den beigefügten Bescheid erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen