Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO

sämtliche erlassenen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO und alle abweisenden Bescheide, die Ihre Behörde bisher erlassen hat in anonymisierter Form.
Grund für die Anfrage ist die Kritik von NOYB.EU unter https://noyb.eu/sites/default/files/2023-05/DEF%20OnePager%20Germany.pdf , dass die Bescheide der deutschen Behörden nicht konsequent veröffentlicht werden.

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  • Datum
    5. August 2023
  • Frist
    28. Mai 2024
  • 4 Follower:innen

Crowdfunding: Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO

Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO
109,00 € von 580,00 € erhalten

Diese*r Nutzer*in sammelt 580,00 €.

Warum das für den/die Crowdfunder/in persönlich wichtig ist.

Der BfDI, wie auch die DSBs der Länder veröffentlichen Ihre Maßnahmen in der Regel nicht.

Die fehlende Transparenz im behördlichen Handeln erschwert die Durchsetzung der Rechte und die Schaffung von Definitionen z.B. zum Exzess nach Art. 12 DSGVO.

Warum das wichtig für die Öffentlichkeit ist.

Die Durchsetzung der DSGVO wird mit der Veröffentlichung der Maßnahmen des BfDI verbessert und die Argumentation aller Beteiligten wird gestärkt.

Insgesamt dient die Veröffentlichng dabei dem Gemeinwohl und der Transparenz der EU - Datenschutzbehörden.

Bedingungen

  • Wenn das Crowdfunding sein Ziel erreicht, wird das Geld dem oben genannten Zweck zugeführt.
  • Wenn nach Zweckerfüllung Geld übrig bleibt oder (z.B. bei Klageerfolg) zurückkommt, wird es als allgemeine Spende an FragDenStaat.de verbucht.
  • Ist das Crowdfunding nicht erfolgreich, wird der eingenommene Betrag als allgemeine Spende an FragDenStaat.de verbucht.
  • Über das Crowdfunding spenden Sie an den gemeinnützigen Trägerverein von FragDenStaat.de. Sie können die Spende steuerlich geltend machen.

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Zahlungsweise
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche erlassenen Maßnahmen nach A…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533]
Datum
5. August 2023 06:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche erlassenen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO und alle abweisenden Bescheide, die Ihre Behörde bisher erlassen hat in anonymisierter Form. Grund für die Anfrage ist die Kritik von NOYB.EU unter https://noyb.eu/sites/default/files/2023-05/DEF%20OnePager%20Germany.pdf , dass die Bescheide der deutschen Behörden nicht konsequent veröffentlicht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/014 II#1114 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114
Datum
8. August 2023 07:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
549,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/014 II#1114 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/014 II#1114 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114
Datum
11. August 2023 13:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/014 II#1114 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich analog zur Rechtsprechung des BVerwG zur Veröffentlichung von Urteilen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114 [#285533]
Datum
12. August 2023 07:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich analog zur Rechtsprechung des BVerwG zur Veröffentlichung von Urteilen um eine öffentliche Aufgabe handeln dürfte, die der BfDI bisher möglicherweise nicht nachgekommen ist, dürfte die Gebührenforderung möglicherweise nicht mit den Grundsätzen der Transparenz des Rechtsstaates vereinbar sein. Ich halte die fehlende Veröffentlichung der Sanktionen für prohibitiv. Da jedoch das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung der Sanktionen größer sein dürfte als mein monetäres Interesse, stimme ich zu, den Höchstbetrag von 500,00 Euro zu entrichten und drohe zugleich eine entsprechende verwaltungsrechtliche Klage gegen den Kostenbescheid an. Sollten Sie die Bestätigung per DE-MAIL wünschen, so bitte ich um kurze Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285533/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen Anspruch auf die presserechtliche Auskunft erweitern. FragdenSta…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114 [#285533]
Datum
19. August 2023 06:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen Anspruch auf die presserechtliche Auskunft erweitern. FragdenStaat.de ist Presse nach dem OVG Berlin-Brandenburg und ich bin (Mit)Autor von juristischen Fachartikeln u.s. bei der PING: https://pingdigital.de/ce/sanktionierung-von-behoerden-nach-der-dsgvo-die-deutschen-bundeslaender-und-europaeische-laender-im-vergleich/detail.html auch hier: https://kanzlei-filusch.de/wp-content/uploads/2023/01/ZD-10-2022-Filusch.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285533/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an den Bundesbeauftragten für den Datenschut…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114 [#285533]
Datum
22. August 2023 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Senden Sie Presseanfragen gerne demnächst direkt an <<E-Mail-Adresse>> . Zu den von Ihnen gewünschten Informationen nach sämtlichen erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO stehen Sie ja bereits mit unserem Referat IFG in Verbindung. Als Pressestelle können wir Ihnen weder schneller noch andere Informationen als die bereits angefragten mitteilen. Ich bitte Sie daher, das Ergebnis Ihres IFG-Antrages abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/014 II#1114 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114
Datum
29. September 2023 13:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/014 II#1114 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich wollte mich mal nach dem aktuellem Sachstand erkundigen. Mit freundlichen Grüßen << Antrags…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114 [#285533]
Datum
20. Februar 2024 08:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wollte mich mal nach dem aktuellem Sachstand erkundigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285533/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich wollte mich mal nach dem aktuellem Sachstand erkundigen. Gerne können auch Teile der Anfrage herau…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285533] # IFG-780/014 II#1114 [#285533]
Datum
12. April 2024 15:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wollte mich mal nach dem aktuellem Sachstand erkundigen. Gerne können auch Teile der Anfrage herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>