Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO

sämtliche erlassenen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO und alle abweisenden Bescheide, die Ihre Behörde bisher erlassen hat in anonymisierter Form.
Grund für die Anfrage ist die Kritik von NOYB.EU unter https://noyb.eu/sites/default/files/2023-05/DEF%20OnePager%20Germany.pdf , dass die Bescheide der deutschen Behörden nicht konsequent veröffentlicht werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche bisher erlassen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO [#285532]
Datum
5. August 2023 06:12
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche erlassenen Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO und alle abweisenden Bescheide, die Ihre Behörde bisher erlassen hat in anonymisierter Form. Grund für die Anfrage ist die Kritik von NOYB.EU unter https://noyb.eu/sites/default/files/2023-05/DEF%20OnePager%20Germany.pdf , dass die Bescheide der deutschen Behörden nicht konsequent veröffentlicht werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285532/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG – sämtliche erlassenen Maßnahmen …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG – sämtliche erlassenen Maßnahmen nach Artikel 58 DS-GVO und alle abweisenden Bescheide
Datum
14. August 2023 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
998,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Bultmann beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1373 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen