Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentliche PGP - Schlüssel der eMail-Adressen der Behörden

Nach § 4EGovG Bln muss jede Behörde eine DE-MAIL Adresse und Crypto Technologie bereitstellen. Unter https://www.de-mail.info/verzeichnis.html#page=6&land=Berlin&typ=Behoerde werden im Wesentlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bundesbehörden aufgeführt.
Ohne öffentlich verfügbare Informationen wird die aktive Nutzung jedoch verhindert.
Ich bitte um Veröffentlichung der notwendigen Informationen zur Kontaktaufnahme. Die Jeweiligen Behörden veröffentlichen in der Regel nur Ihre eMail adressen und wirken damit nicht mit Absender zusammen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    27. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentliche PGP - Schlüssel der eMail-Adressen der Behörden [#292321]
Datum
15. November 2023 04:57
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 4EGovG Bln muss jede Behörde eine DE-MAIL Adresse und Crypto Technologie bereitstellen. Unter https://www.de-mail.info/verzeichnis.html#page=6&land=Berlin&typ=Behoerde werden im Wesentlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bundesbehörden aufgeführt. Ohne öffentlich verfügbare Informationen wird die aktive Nutzung jedoch verhindert. Ich bitte um Veröffentlichung der notwendigen Informationen zur Kontaktaufnahme. Die Jeweiligen Behörden veröffentlichen in der Regel nur Ihre eMail adressen und wirken damit nicht mit Absender zusammen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentliche PGP - Schlüssel der eMail-Adressen der Behörden [#292321]
Datum
15. November 2023 04:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentli…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentliche PGP - Schlüssel der eMail-Adressen der Behörden [#292321]
Datum
29. Dezember 2023 16:51
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentliche PGP - Schlüssel der eMail-Adressen der Behörden“ vom 15.11.2023 (#292321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentliche PGP - Schlüssel der eMail-Adressen der Behörden“ [#292321]
Datum
5. Januar 2024 11:46
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292321/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Senatsverwaltung bis heute nicht geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 292321.pdf Anfragenr: 292321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292321/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hi…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024
Datum
12. Januar 2024 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 225-3-9/2024 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 [#292321] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche DE-MAIL Adr…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 [#292321]
Datum
27. Februar 2024 11:07
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche DE-MAIL Adressen und sämtliche Zertifikate und öffentliche PGP - Schlüssel der eMail-Adressen der Behörden“ vom 15.11.2023 (#292321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 [#292321] Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und a…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 [#292321]
Datum
27. Februar 2024 11:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
WG: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 [#292321] Sehr << Antragsteller:in >> die Senatsverwaltung für Inn…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 [#292321]
Datum
27. Februar 2024 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat auf Ihrer Internetseite https://www.berlin.de/sen/inneres/ die verschiedenen Zugangseröffnungen hinterlegt. Neben Telefonnummer und E-Mail-Adressen finden Sie dort auch die vorhandene DE-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>. Die Veröffentlichung unserer De-Mail-Adresse auf der von Ihnen genannten Website: https://www.de-mail.info/verzeichnis.html#page=6&land=Berlin&typ=Behoerde erfolgt landesweit und liegt somit in der landesweiten Zuständigkeit der Senatskanzlei. Ich bitte Sie daher Ihr Anliegen dort über das Kontaktformular einzusteuern. Darüber hinaus möchten wir noch den Hinweis geben, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine klassische IFG-Anfrage handelt, da Sie nicht um Auskunft über oder Einsicht in den Inhalt der bei SenInnSport geführten Akten gemäß §§ 1 u 3 IFG erbeten. Damit sind auch keine Fristen überschritten worden. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen