sämtliche DLV ab 2020

Ich möchte wissen: Wie viele Dienstleistungsverträge hat die Generalzolldirektion DLV ab 2020 mit juristischen Personen abgeschlossen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen: Wie viele Dienstle…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
sämtliche DLV ab 2020 [#278422]
Datum
9. Mai 2023 12:18
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen: Wie viele Dienstleistungsverträge hat die Generalzolldirektion DLV ab 2020 mit juristischen Personen abgeschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278422/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Dienstleistungsverträge der Generalzolldirektion mit juristischen Personen Gene…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Dienstleistungsverträge der Generalzolldirektion mit juristischen Personen
Datum
16. Mai 2023 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2023.00036-DI.B.16 (202300119528) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 9. Mai 2023 bezüglich der Anzahl der Dienstleistungsverträge, die die Generalzolldirektion (GZD) mit juristischen Personen seit 2020 geschlossen hat, ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der GZD für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Die Information, wie viele Dienstleistungsverträge geschlossen wurden, wird nicht zentral erfasst. Daher sind zur Beantwortung der Anfrage eine Vielzahl an Organisationseinheiten innerhalb der GZD zu beteiligen. Folglich handelt es sich nicht mehr um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Eine exakte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da diese von den konkret erforderlichen Arbeiten in den zu beteiligenden Organisationseinheiten der GZD abhängig ist. Ganz allgemein richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Aufgrund der durchzuführenden Tätigkeiten (im Wesentlichen das Zusammenstellen der Informationen) gehe ich vorläufig davon aus, dass eine Gebühr am oberen Rand der Nr. 1.2 der Anlage zur IFGGebV entstehen würde (250 EUR). Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie trotz der entstehenden Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Soweit ich bis zum 2. Juni 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen