Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1
[cid:6DDD0BFAF3828026887F026932376A90.gif]
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
Geschäftszeichen
ZA1.1 - 39-22-17
(IFG 23-08)
Bearbeiter
Frau Wagner
Telefon: (0261) 400 -
13129
E-Mail:
baainbwza1.1@<mailto:baainbwza1.1@>
bundeswehr.org
Koblenz, Sendedatum
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
1. Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023
2. BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 vom 22. Februar 2023
(Eingangsbestätigung)
Sehr
<< Antragsteller:in >>
mit Ihrem Schreiben vom 15. Februar 2023 bitten Sie um Übersendung sämtlicher Fortbildungsveranstaltungen und Bekanntmachungen zum Thema Korruptionsprävention.
Zu denen von Ihnen erbetenen Informationen teile ich Folgendes mit:
Seitens der Ansprechperson für Korruptionsprävention BAAINBw (APK) werden grds. monatliche Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte des BAAINBw durchgeführt. In diesen Veranstaltungen wird der Regelungsgegenstand der Richtline der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 mit der Anlage 1 (Verhaltenskodex gegen Korruption), der Anlage 2 (Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen) und dem Anhang (Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung) sowie das Rundschreiben des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004 umfassend thematisiert. Diese Regelungswerke sind im Internet öffentlich zugänglich und können unter Bezeichnung der Titel leicht gefunden werden.
An der seit 2021 stattfindenden Einführungsveranstaltung für neu eingestelltes/zuversetztes Personal, in der auch im Rahmen eines Vortrages Hinweise zur Korruptionsprävention gegeben werden, trägt die APK ebenfalls vor.
Die Informationen hierzu sind ebenfalls im Internet öffentlich zugänglich.
Hinsichtlich der Bekanntmachungen zum Thema Korruptionsprävention sind zunächst die von der APK im Intranet BAAINBw veröffentlichten jährlichen Hinweise zum Welt-Anti-Korruptionstag zu nennen. Die hierzu von Transparency International und vom Bundeskriminalamt gegebenen Informationen zum Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) und zum Bundeslagebild Korruption sind im Internet veröffentlicht.
Zudem werden von der APK für die Beschäftigten BAAINBw jährlich Sensibilisierungen durchgeführt; z.B. die jährlichen Hinweise in der Vorweihnachtszeit bzgl. der Annahme von Belohnungen oder Geschenken (sh. o.g. Rundschreiben des BMI vom 8. November 2004).
Über die Aktualisierung von Regelungen im Zusammenhang mit Korruptionsprävention informiert APK im Bedarfsfall die Beschäftigten BAAINBw (welche dann auch im Internet öffentlich zugänglich einsehbar sind).
Mit freundlichem Gruß