Sämtliche Kommunikation betreffend Leistungsansprüche trans/nicht-binärer Personen
1. Sämtliche seit dem 01. September 2023 erfolgte Kommunikation betreffend die Leistungsansprüche von:
- Personen mit Geschlechtskongruenz oder Geschlechtsdysphorie
- Transsexuellen
- trans und nicht-binären Personen
2. Sämtliche Kommunikation betreffend das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023 (Aktenzeichen: B 1 KR 16/22 R) und dessen Auswirkungen, ohne zeitliche Einschränkung
Ergebnis der Anfrage
Das Ergebnis der Anfrage steht noch aus.
Die Formulierung "Transsexuelle" bezieht sich auf die bisherige Rechtssprechung des Bundessozialgericht zu "Transsexuellen", welche der Argumentation des Gerichts zufolge eine separate Kategorie darstellen. Im Wesentlichen sind damit binäre trans Personen gemeint.
Warte auf Antwort
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Datum29. März 2024
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4. Mai 2024
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