Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren BK6-23-002/003/004/005

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren BK6-23-002/003/004/005 (Gebotsverfahren zum Gebotstermin 1. Juni 2023), insbesondere:
1. sämtliche postalisch eingegangenen Gebote
2. die Ausschreibungsunterlagen betreffend die für das online durchgeführte dynamische Gebotsverfahren genutzte Software
3. den Quellcode eben dieser Software
4. sämtliche Log- und Rohdaten, die während der Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens angefallen sind
5. sämtliche weiteren Unterlagen, die dieses Verfahren betreffen - sofern diese nicht bereits von der BNetzA unter [1] veröffentlicht worden sind.

Bezüglich 3. und 4. wird um eine Übermittlung in einem maschinenlesbaren Format gebeten, bezüglich den anderen Unterpunkten um eine Übermittlung in digitaler Form - bevorzugt als PDF.

[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_72_Offshore/Ausschr_nicht_zentral_vorunters_Flaechen/start.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibun…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren BK6-23-002/003/004/005 [#284107]
Datum
17. Juli 2023 15:55
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren BK6-23-002/003/004/005 (Gebotsverfahren zum Gebotstermin 1. Juni 2023), insbesondere: 1. sämtliche postalisch eingegangenen Gebote 2. die Ausschreibungsunterlagen betreffend die für das online durchgeführte dynamische Gebotsverfahren genutzte Software 3. den Quellcode eben dieser Software 4. sämtliche Log- und Rohdaten, die während der Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens angefallen sind 5. sämtliche weiteren Unterlagen, die dieses Verfahren betreffen - sofern diese nicht bereits von der BNetzA unter [1] veröffentlicht worden sind. Bezüglich 3. und 4. wird um eine Übermittlung in einem maschinenlesbaren Format gebeten, bezüglich den anderen Unterpunkten um eine Übermittlung in digitaler Form - bevorzugt als PDF. [1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_72_Offshore/Ausschr_nicht_zentral_vorunters_Flaechen/start.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284107/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesnetzagentur
Via
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Betreff
Datum
15. August 2023 13:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
einfuehrung-dyngebv.mp4
60,6 MB
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage, die ich wie folgt beantwo…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren BK6-23-002/003/004/005 [#284107]
Datum
15. August 2023 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage, die ich wie folgt beantworte. Sie beantragen Herausgabe der folgenden Informationen nach IFG, UIG sowie VIG: Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren BK6-23-002/003/004/005 (Gebotsverfahren zum Gebotstermin 1. Juni 2023), insbesondere: 1. sämtliche postalisch eingegangenen Gebote 2. die Ausschreibungsunterlagen betreffend die für das online durchgeführte dynamische Gebotsverfahren genutzte Software 3. den Quellcode eben dieser Software 4. sämtliche Log- und Rohdaten, die während der Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens angefallen sind 5. sämtliche weiteren Unterlagen, die dieses Verfahren betreffen - sofern diese nicht bereits von der BNetzA unter [1] veröffentlicht worden sind. Bezüglich 3. und 4. wird um eine Übermittlung in einem maschinenlesbaren Format gebeten, bezüglich den anderen Unterpunkten um eine Übermittlung in digitaler Form - bevorzugt als PDF. [1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_72_Offshore/Ausschr_nicht_zentral_vorunters_Flaechen/start.html Die von Ihnen unter 5. erbetenen Informationen können fast ausschließlich gemäß § 9 Abs. 3 IFG, § 3 Abs. 2 S. 4 UIG zumutbar aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden. Die Bundesnetzagentur hat sowohl die neu eingeführten Gebotsformulare für die Ausschreibung von nicht zentral voruntersuchten Flächen (Az. BK6-22-394) als auch die Regeln zur Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens (Az. BK6-22-394) vorab öffentlich mit der Branche konsultiert. Zudem sind die förmliche Bekanntmachung inklusive der Gebotsformulare, Hinweise zu den Ausschreibugen sowie 100 zu dem Verfahren eingegangene Anfragen samt Antworten im Internet auf der Webseite der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Dokumente sind abrufbar unter dem Themenkomplex „Offshore-Windenergie/EEG“ und dann unter dem Menü Punkt „Ausschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen“ (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_72_Offshore/Ausschr_nicht_zentral_vorunters_Flaechen/Ausschr_nicht_zentral_vorunters_Fl.html?nn=729642). Die folgenden, bisher nicht allgemein zugänglichen Dokumente, füge ich dieser E-Mail als Anlage bei: - Muster der Niederschrift der Gebotsöffnung - Muster der Checkliste möglicher Ausschlussgründe - Muster des Mitteilungsschreibens an die Bieter über die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens - Bieterhandbuch - Schulungsvideo, welche den Bietern im Vorfeld der Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens zur Verfügung gestellt wurde (Upload über FragDenStaat) - Muster Empfangsbekenntnis bzgl. des Mitteilungsschreibens - Muster der Empfangsbestätigung für die Gebotseinreichung - Muster Antwort für den Fall der Einreichung von Fax-Geboten - Muster Bürgschaftsformular für den bezuschlagten Bieter - Kopien der während des dynamischen Gebotsverfahrens an die Bieter versendeten unverbindliche Rundenpläne Die unter 2. angefragten Ausschreibungsunterlagen betreffend die für das online durchgeführte dynamische Gebotsverfahren genutzten Software, habe ich dieser E-Mail ebenfalls als Anhang beigefügt. Die unter 4. angefragten Rohdaten des dynamischen Gebotsverfahrens liegen der Bundesnetzagentur nicht vor, da das System von einem externen Dienstleister gehostet wurde. Die angefragten Informationen können daher nicht herausgegeben werden. Die unter 1. erbetenen postalisch eingegangenen Gebote, der unter 3. erbetene Quellcode der Software des dynamischen Gebotsverfahrens sowie die unter 4. erbetenen Logdaten enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten. Ich beabsichtige daher, die betroffenen Dritten gemäß § 8 Abs. 1 IFG bzw. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3, S. 3 UIG zu beteiligen und zu erfragen, ob diese mit der Herausgabe der Informationen einverstanden sind. Ich bitte Sie daher gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 i.V.m. §§ 5 Abs. 1 S. 1, 6 S. 2 IFG um Begründung Ihres Antrags. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 UIG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben werden können. Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte, wie sie zu den unter 2. -5. beantragten Unterlagen und Informationen erfolgt ist, ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG bzw. § 12 Abs. 1 S. 2 UIG kostenfrei. Entsteht im Rahmen der Beantwortung eines Antrags ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand, können gemäß § 1 Abs. 1 IFGGebV bzw. § 1 Abs. 1 UIGGebV jeweils in Verbindung mit Teil A der Anlage im Einzelfall zu berechnende Gebühren erhoben werden. Ich gehe davon aus, dass vorliegend durch die Zusammenstellung der von Ihnen unter 1., 3. und 4. abgefragten Informationen, die Beteiligung der Dritten und die Schwärzung der umfangreichen Unterlagen ein solch deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen wird. Voraussichtlich wird die Gebühr für Ihr Informationsbegehren nicht unter EUR 500,00 liegen. Vor der weiteren inhaltlichen Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich daher um Rückmeldung, ob Sie die anfallenden Gebühren übernehmen werden. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Einschränkung Ihres Antrages vorzunehmen und dadurch die Gebühren zu reduzieren. Eine vollständige Rücknahme des Antrages wäre gebührenfrei. Gerne können Sie mir auch die Gründe angeben, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV bzw. § 2 UIGGebV) führen könnten. Ich gehe davon aus, dass ich zur Zustellung des gegebenenfalls zu erlassenden Kostenbescheids Ihre unten angegebene Postanschrift verwenden kann. Ich weise Sie darauf hin, dass bis zu Ihrer Rückmeldung, ob Sie zu der Kostenübernahme bereit sind, keine weitere inhaltliche Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> angesichts der zu erwartenden Gebühren wird der weitergehende Antrag zurückgenommen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Erledigung des Antrags: Sämtliche Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren BK6-23-002/003/004/005 [#284107]
Datum
11. September 2023 13:06
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> angesichts der zu erwartenden Gebühren wird der weitergehende Antrag zurückgenommen. Diese IFG-Anfrage hat sich somit erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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