Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 |

Die o.g. Entscheidung hatte WEDER:
- Bezug zu deutschen, von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen
- der Stabilität des EUROs als Währung
- auch nur IRGENDEINEN Rechtfertigungsgrund

geschweige denn:
1. Legitimen Zweck (Rettung der Santander der Spanier)
2. war sie GEEIGNET
3. noch erforderlich, die Santander hätte von Spanischen Staat saniert und/oder abgewickelt werden müssen
4. NOCH war sie verhältnismäßig.

Zudem war die BaFin WEDER SACHLICH noch ÖRTLICH für dänische Kronen zuständig.

Daher wird nach ALLEN Dokumenten zu diesem Vorgang (Telefonvermerken, Protokollen, Sitzungsladungen, Gesprächsnotizen, ... Innerhalb BEIDER BaFin Niederlassungen - Bonn und FFM -) gefragt.

Der Antragsteller beruft sich AUCH auf das hessische Landestransparenzgesetz, da EIGENTLICH die Abwicklung - angesiedelt in Frankfurt am Main - für die mutmaßlich vor der Pleite bedrohten Santander Gruppe ZUSTÄNDIG gewesen WÄRE.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die o.g. Entscheidung hatte WEDER: - …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 | [#295925]
Datum
31. Dezember 2023 23:03
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die o.g. Entscheidung hatte WEDER: - Bezug zu deutschen, von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen - der Stabilität des EUROs als Währung - auch nur IRGENDEINEN Rechtfertigungsgrund geschweige denn: 1. Legitimen Zweck (Rettung der Santander der Spanier) 2. war sie GEEIGNET 3. noch erforderlich, die Santander hätte von Spanischen Staat saniert und/oder abgewickelt werden müssen 4. NOCH war sie verhältnismäßig. Zudem war die BaFin WEDER SACHLICH noch ÖRTLICH für dänische Kronen zuständig. Daher wird nach ALLEN Dokumenten zu diesem Vorgang (Telefonvermerken, Protokollen, Sitzungsladungen, Gesprächsnotizen, ... Innerhalb BEIDER BaFin Niederlassungen - Bonn und FFM -) gefragt. Der Antragsteller beruft sich AUCH auf das hessische Landestransparenzgesetz, da EIGENTLICH die Abwicklung - angesiedelt in Frankfurt am Main - für die mutmaßlich vor der Pleite bedrohten Santander Gruppe ZUSTÄNDIG gewesen WÄRE.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295925/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei finden Sie eine BaFin Allgemeinverfügung, die - völlig anders strukturiert, aufgebaut und vor al…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfangsverdacht der Korruption: Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 | [#295925]
Datum
1. Januar 2024 22:44
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei finden Sie eine BaFin Allgemeinverfügung, die - völlig anders strukturiert, aufgebaut und vor allem - SOGAR BEGRÜNDET ist - und welche an einem Feiertag erlassen worden war. Offensichtlich KANN die BaFin daher bestandskräftige Verwaltungsakte/ Allgemeinverfügungen erlassen, WILL es nur im Fall von Rodolphe WIE AUCH DAMALS bei ROEGELE und Wirecard AG eben NICHT. Ist die Erlasserin der o.g. Allgemeinverfügung, Rodolphe, daher - wie ROEGELE damals, als russische Agentin einzustufen, die UNZULÄSSIGERWEISE Banken RETTET, statt diese der INSOLVENZ und/oder Abwicklung zu übergeben? Hochachtungsvoll der Anfragesteller PS: Sollte sich die BaFin auf Ausreden - wie etwa einer QES Pflicht - berufen, würde sich der Anfragesteller ZIVILRECHTLICH gegenüber dem Amtsgericht Bonn einstweiligen Rechtsschutz erwirken (bzw. dies ersuchen). Um eine formlose Empfangsbestätigung wird gebeten. Anhänge: - dl-2024-01-01-allgemeinverfuegung-geschaeftsguthaben-2024.pdf Anfragenr: 295925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295925/
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit nachstehender Mail vom 31.12.2023 einen Antrag nach dem IF…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 | [#295925]
Datum
8. Januar 2024 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit nachstehender Mail vom 31.12.2023 einen Antrag nach dem IFG gestellt. Im Betreff haben Sie das Geschäftszeichen GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 | [#295925] genannt und anschließend einen Sachverhalt geschildert, der inhaltlich nicht im Einklang mit diesem Geschäftszeichen steht. Die BaFin hat am 27.11.2023 unter obigem GZ die Allgemeinverfügung zur reziproken Anwendung eines in Norwegen angeordneten Kapitalpuffers für systemische Risiken bekanntgegeben. Mit der Allgemeinverfügung werden deutsche Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital zu erhöhen, wenn ihre Geschäftstätigkeit in Norwegen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Damit wird auf die gegenwärtigen volkswirtschaftlichen Besonderheiten des norwegischen Bankenmarktes reagiert, der unter anderem durch eine sehr hohe Verschuldung der privaten Haushalte gekennzeichnet ist. Durch die Maßnahme wird die Stabilität derjenigen deutschen Banken, die in Norwegen in relevantem Umfang geschäftlich tätig sind, gestärkt. Die Maßnahme hat dagegen nichts mit der Stabilität des EUROs als Währung, der Rettung der Santander Bank oder irgendwelchen Zuständigkeiten des spanischen Staat zu tun. Ebenso hat die Maßnahme nichts mit der dänischen Krone zu tun. Damit ich den IFG-Antrag in Ihrem Sinne bearbeiten kann, müsste eine Konkretisierung durch Sie erfolgen, welche Unterlagen im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur reziproken Anwendung eines in Norwegen angeordneten Kapitalpuffers für systemische Risiken für Sie von Interesse sind. Ich wäre Ihnen für eine Konkretisierung bis zum 22.01.2024 dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag BaFin Beamter [geschwärzt], [geschwärzt], Sie werden hiermit darüber informiert, dass 1) der AMTSERMIT…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwicklung statt Bonn: Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 | [#295925]
Datum
8. Januar 2024 23:56
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag BaFin Beamter [geschwärzt], [geschwärzt], Sie werden hiermit darüber informiert, dass 1) der AMTSERMITTLUNGSGRUNDSATZ laut [geschwärzt] auch für das IFG als auch BaFin Ermittlungen gelten, da die BaFin KRAFT Bundesgesetzes NAB - Nationale Abwicklungsbehörde ist. 2) Sie haben daher investor.gov zu kennen sowie ein PONZI-SCHEME als solches zu erkennen. 3) Ihre Karneval OLG HAMM Bonner Alaaf Scherze können Sie sich - zusammen mit ihrem o.g. Schreiben - in den allerersten schieben! Mit vorzüglicher Hochachtung [geschwärzt] i.V. ppa. [geschwärzt] Fridays for future Adani investigation Taskforce OG Leipzig Anfragenr: 295925 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, z.K. Anhänge: - screenshot-20240108-235744.png Anfragenr: 295925 Antwort an: <<E-Mail-Adres…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Legaldefinition Ponzi Schema: Abwicklung statt Bonn: Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 | [#295925]
Datum
8. Januar 2024 23:59
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, z.K. Anhänge: - screenshot-20240108-235744.png Anfragenr: 295925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295925/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 |“ [#295925]
Datum
10. Januar 2024 18:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil STATT die Bafin BONN die ABWICKLUNG in Frankfurt am Main oder der Compliance Beauftragter zuständig WÄRE, die Karneval spielende [geschwärzt] jedoch [geschwärzt] NICHT entsprechend der BaFin Vorschriften handelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde NICHT nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 295925.pdf - 2024-01-01_1-dl-2024-01-01-allgemeinverfuegung-geschaeftsguthaben-2024.pdf - 2024-01-08_3-screenshot-20240108-235744.png Anfragenr: 295925 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-729/003 II#0385 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 |“ [#295925] # IFG-729/003 II#0385
Datum
15. Januar 2024 09:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-729/003 II#0385 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Anfrage wird mit folgender Anlage weniger karnevalliatisch. Inhaltliche Ergänzungen folgen binnen …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anlage der Allgemeinverfügung... wg. Anfrage „Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 |“ [#295925] # IFG-729/003 II#0385 [#295925]
Datum
16. Januar 2024 17:46
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage wird mit folgender Anlage weniger karnevalliatisch. Inhaltliche Ergänzungen folgen binnen 14 Tagen. Auf sie Syb oder wen auch immer aus Norwegen wird verwiesen. HOCHACHTUNGSVOLL PS: Da schreiben die Norweger JA DOCH von einer Santander, für welche die BaFin SACHLICH und ÖRTLICH unzuständig ist.. Anhänge: - screenshot-20240116-174259.png Anfragenr: 295925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295925/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Der Handel der Santander könnte ja auch wegen Insolvenzverschleppung ausgesetzt werden... Wären für d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anruf bei der Börsenaufsicht: Anlage der Allgemeinverfügung... wg. Anfrage „Sämtliche Unterlagen zur Entscheidung GZ: SRI 4-QA 2103/00001#00010 |“ [#295925] # IFG-729/003 II#0385 [#295925]
Datum
16. Januar 2024 18:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Der Handel der Santander könnte ja auch wegen Insolvenzverschleppung ausgesetzt werden... Wären für den Verfasser ca. 5 Mails und drei Anrufe... gez. Der Verfasser Anfragenr: 295925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295925/