Sämtliche Verträge mit der Firma KOC aus Bedburg

-sämtliche Verträge die der Stadt seit 2010 mit der Firma KOC abgeschlossen hat
Außerdem würde ich gerne wissen ob die Verträge öffentlich ausgeschrieben wurden und wer die Bewerbungen überprüft und sich anschließend für die Firma KOC entschieden hat. Außerdem schicken sie mir bitte Daten über alle Zahlungen an das o.g Firma.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    16. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -s…
An Kommunalverwaltung Bedburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Verträge mit der Firma KOC aus Bedburg [#300056]
Datum
14. Februar 2024 00:16
An
Kommunalverwaltung Bedburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-sämtliche Verträge die der Stadt seit 2010 mit der Firma KOC abgeschlossen hat Außerdem würde ich gerne wissen ob die Verträge öffentlich ausgeschrieben wurden und wer die Bewerbungen überprüft und sich anschließend für die Firma KOC entschieden hat. Außerdem schicken sie mir bitte Daten über alle Zahlungen an das o.g Firma.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300056/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie haben meine Anfrage bis dato nicht beantwortet und auch keine Empfangsbestätigung geschickt. Würde…
An Kommunalverwaltung Bedburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sämtliche Verträge mit der Firma KOC aus Bedburg [#300056]
Datum
26. Februar 2024 20:34
An
Kommunalverwaltung Bedburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben meine Anfrage bis dato nicht beantwortet und auch keine Empfangsbestätigung geschickt. Würden sie mir bitte den Eingang meiner Anfrage bestätigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300056/
Kommunalverwaltung Bedburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens, dass an unsere Datens…
Von
Kommunalverwaltung Bedburg
Betreff
AW: Sämtliche Verträge mit der Firma KOC aus Bedburg [#300056]
Datum
27. Februar 2024 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens, dass an unsere Datenschutzbeauftragte bei der KDVZ zwecks rechtlicher Prüfung weitergeleitet wurde. Sobald wir von dieser Stelle eine Antwort bekommen haben, erhalten Sie von uns Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bedburg
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihre o. g. Anfrage teile ich Ihnen nach Prüfung mit, dass d…
Von
Kommunalverwaltung Bedburg
Betreff
WG: Sämtliche Verträge mit der Firma KOC aus Bedburg [#300056]
Datum
26. März 2024 17:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihre o. g. Anfrage teile ich Ihnen nach Prüfung mit, dass die Beauftragung von Sicherheitsdiensten grundsätzlich gemäß der Vergabedienstanweisung der Stadt Bedburg schriftlich nach vorheriger Einholung von Vergleichsangeboten seitens der jeweiligen Fachdienste der Stadt Bedburg in eigener Zuständigkeit ggf. in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bedburg erfolgt. Ab einer bestimmten Summe erfolgt die öffentliche Ausschreibung über die zentrale Vergabestelle der Stadt Bedburg. Im Rahmen des Rechnungsworkflows ist eine weitere Prüfung seitens des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bedburg vorgesehen. Sofern Sie weitere Angaben benötigen, bitte ich Sie, auch um den Verwaltungs- und Kostenaufwand zu begrenzen, Ihre Anfrage zu spezifizieren, damit dies an die zuständige Stelle weitergeleitet werden kann. Weitere Angaben zum Haushalt der Stadt Bedburg inkl. Ein- und Ausgaben finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Bedburg auf der städtischen Homepage unter www.bedburg.de. Mit freundlichen Grüßen