sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten

Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich nicht auf die TOMs und Weisungen zur technischen oder organisatorischen Sicherheit der Datenverarbeitung.
Senden Sie mir alle TOMs und Weisungen zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten, wenn in MESTA Einstellungen durch die StA erfolgen.
Welche Möglichkeiten und Verpflichtungen hat das Personal im Herrschaftsbereich des IM, um zu prüfen ob eine Datenverarbeitung noch zulässig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten [#297681]
Datum
18. Januar 2024 17:38
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich nicht auf die TOMs und Weisungen zur technischen oder organisatorischen Sicherheit der Datenverarbeitung. Senden Sie mir alle TOMs und Weisungen zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten, wenn in MESTA Einstellungen durch die StA erfolgen. Welche Möglichkeiten und Verpflichtungen hat das Personal im Herrschaftsbereich des IM, um zu prüfen ob eine Datenverarbeitung noch zulässig ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten [#297681]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten [#297681]
Datum
18. Januar 2024 17:40
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten [#297681]
Datum
20. Februar 2024 04:11
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten“ vom 18.01.2024 (#297681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten“ [#297681]
Datum
20. Februar 2024 04:12
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297681/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das IM bis heute gar nicht geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297681.pdf - 2024-01-18_2-fax.pdf - 2024-02-20_2-fax.pdf Anfragenr: 297681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297681/
<< Anfragesteller:in >>
AW: sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten [#297681]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten [#297681]
Datum
20. Februar 2024 04:13
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
35,9 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Information nicht vorhanden
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Information nicht vorhanden
Datum
26. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-03-01-17-15-05-0001-kath-geschwaerzt.pdf
150,2 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 20.02.2024. Wie ich dem Bearbeitung…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „sämtliche Weisungen und TOMs zur Datenlöschung und Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten“ [#297681]
Datum
5. März 2024 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 20.02.2024. Wie ich dem Bearbeitungsverlauf entnehmen kann, ist die Bescheidung Ihres Antrages zwischenzeitlich erfolgt, so dass eine Vermittlung nicht mehr erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen