Säuglingssterblichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund persönlicher Betroffenheit interessiere ich mich für die Entwicklung der Todesfälle von Säuglingen während der Schwangerschaft (inkl. SSW) und kurz nach der Geburt (nach Möglichkeit inkl. Angabe zu Sterbealter in Wochen) und möchte Sie bitten mir einen entsprechenden Datensatz der letztem Jahre (mindestens Monatsweise aufgeschlüsselt) zur Verfügung zu stellen. Zu Analysezwecken benötige ich ebenso einen entsprechenden Datensatz über die Anzahl der Lebendgeburten und der Frühgeburten.

Vielen Dank im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
Henrik Steinhäuser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, aufgr…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Henrik Steinhäuser
Betreff
Säuglingssterblichkeit [#269100]
Datum
30. Januar 2023 18:03
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund persönlicher Betroffenheit interessiere ich mich für die Entwicklung der Todesfälle von Säuglingen während der Schwangerschaft (inkl. SSW) und kurz nach der Geburt (nach Möglichkeit inkl. Angabe zu Sterbealter in Wochen) und möchte Sie bitten mir einen entsprechenden Datensatz der letztem Jahre (mindestens Monatsweise aufgeschlüsselt) zur Verfügung zu stellen. Zu Analysezwecken benötige ich ebenso einen entsprechenden Datensatz über die Anzahl der Lebendgeburten und der Frühgeburten. Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Henrik Steinhäuser Anfragenr: 269100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269100/ Postanschrift Henrik Steinhäuser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Henrik Steinhäuser
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Steinhäuser, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Säuglingssterblichkeit (Az.: A34/1010001001-IF30603)
Datum
31. Januar 2023 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinhäuser, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Januar 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30603 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Steinhäuser, Sie haben mit Nachricht vom 30. Januar 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30603) e…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Säuglingssterblichkeit (Az.: A34/1010001001-IF30603)
Datum
9. Februar 2023 12:26
Status
Sehr geehrter Herr Steinhäuser, Sie haben mit Nachricht vom 30. Januar 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30603) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Aufgrund persönlicher Betroffenheit interessiere ich mich für die Entwicklung der Todesfälle von Säuglingen während der Schwangerschaft (inkl. SSW) und kurz nach der Geburt (nach Möglichkeit inkl. Angabe zu Sterbealter in Wochen) und möchte Sie bitten mir einen entsprechenden Datensatz der letztem Jahre (mindestens Monatsweise aufgeschlüsselt) zur Verfügung zu stellen. Zu Analysezwecken benötige ich ebenso einen entsprechenden Datensatz über die Anzahl der Lebendgeburten und der Frühgeburten." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Daten zu den Lebendgeborenen nach Monaten sind derzeit bis Oktober 2022 in unserer Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/link/tabelleErgebnis/12612-0002 Die Daten der Totgeborenen nach Monaten sind bis Oktober 2022 als Anhang beigefügt. Diese liegen uns leider nicht in GENESIS-Online vor. Daten zu Frühgeburten werden statistisch leider nicht erfasst. Daten zur Säuglingssterblichkeit hingegen liegen vor. Eine Datei mit den Daten der im ersten Lebensjahr Gestorbenen nach Monaten bis Oktober 2022 ist ebenfalls angefügt (zweiter Anhang). Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Daten für das Berichtsjahr 2022 sich um vorläufige Daten handelt. Endgültige Daten für das Berichtsjahr 2022 liegen uns erst im Sommer dieses Jahres vor. Kommen Sie bei weiterem Interesse hierzu dann gerne wieder auf uns zu. Wir haben Ihnen weiterhin zwei Tabellen mit den vorhandenen Daten zu den Sterbefällen von Säuglingen im 1. Lebensjahr beigefügt (dritter und vierter Anhang). Eine andere Altersuntergliederung (nach einzelnen Wochen) ist leider nicht möglich, da uns Todesfälle nicht in Bezug auf die Schwangerschaftswoche vorliegen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Im Hinblick auf Ihre persönliche Betroffenheit sprechen wir Ihnen unser Mitgefühl aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente