Sags Uns

Seit dem letzten Update der Homepage von Sag's uns können Bürger*innen nur noch zwei Anliegen pro Tag einstellen. Was sind die Beweggründe?
Als engagierter Bürger verliert man so schnell die Motivation sich zu beteiligen. Ist das wirklich so gewünscht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sags Uns [#295665]
Datum
27. Dezember 2023 18:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem letzten Update der Homepage von Sag's uns können Bürger*innen nur noch zwei Anliegen pro Tag einstellen. Was sind die Beweggründe? Als engagierter Bürger verliert man so schnell die Motivation sich zu beteiligen. Ist das wirklich so gewünscht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295665/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Eingabe und bestätige Ihnen, dass Ihr Anliegen i…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Eingangsbestätigung: Sags Uns [#295665]
Datum
4. Januar 2024 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Eingabe und bestätige Ihnen, dass Ihr Anliegen in der zuständigen Dienststelle eingegangen ist. Ihre Eingabe wird individuell bearbeitet. Damit ich inhaltlich auf Ihre Angelegenheit eingehen kann, werde ich zunächst alle notwendigen Informationen für Sie zusammentragen. Im Anschluss daran erhalten Sie entweder von mir oder einer anderen Person unaufgefordert eine Rückmeldung. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld und hoffe auf Ihr Verständnis. Sollten Sie in der Zwischenzeit Nachfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Zunächst ein…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Sags Uns [#295665]
Datum
11. Januar 2024 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Zunächst einmal möchte ich mich für Ihr Engangement für ein verbessertes Stadtbild und Ihr Interesse an Sag’s Uns bedanken. Im Folgenden gehe ich gerne auf Ihre IFG-Anfrage bezüglich der begrenzten Anzahl an Meldungen auf dem Portal „Sag’s uns“ ein: Im Rahmen des neuen Updates wurde die Anzahl der Meldungen pro Tag auf lediglich zwei Anliegen begrenzt. Hierbei handelte es sich um eine Voreinstellung, welche im Rahmen des Releasewechsels übersehen worden ist. Zu keiner Zeit war es die Absicht die Motivation der anderen User zu schmälern, da die Stadt Köln den Austausch mit den Bürger*innen für ausgesprochen wichtig hält und letztendlich von den Hinweisen profitiert. Sag’s Uns ist die direkte Verbindung zur Stadtverwaltung, um gemeinsam unsere Stadt noch lebenswerter zu gestalten. Eine hohe Lebensqualität und ein gepflegtes Stadtbild sind uns in Köln wichtig. Die Anzahl der Anliegen, die jetzt pro Tag gemeldet werden können, wurde aufgrund Ihres Hinweises auf 10 Meldungen erhöht. Wir werden beobachten, ob diese Anzahl ausreichend ist. Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen den Sachverhalt näherbringen und Ihre Fragen beantworten. Mit freundlichen Grüßen