Saisonarbeit bei Spargel- und Erbeerbetrieben in NRW

Guten Tag,

ich bitte Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes* um die Zusendung der Prüfberichte zur Saisonarbeit bei Spargel- und Erbeerbetrieben in NRW. Ich bitte um Dokumente zur Schwarzarbeit und der Einhaltung des Mindestlohns bei Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2018 - 2022.

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes* um die Zusendung der Prüfberichte zur Saiso…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Saisonarbeit bei Spargel- und Erbeerbetrieben in NRW [#268416]
Datum
23. Januar 2023 15:20
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes* um die Zusendung der Prüfberichte zur Saisonarbeit bei Spargel- und Erbeerbetrieben in NRW. Ich bitte um Dokumente zur Schwarzarbeit und der Einhaltung des Mindestlohns bei Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2018 - 2022. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Freundliche Grüße
Monica Nguyen Anfragenr: 268416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268416/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Nguyen, vielen Dank für die Übersendung der nachstehenden IFG-Anfrage. Die Zuständigkeit für di…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Saisonarbeit bei Spargel- und Erbeerbetrieben in NRW [#268416]
Datum
23. Januar 2023 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrte Frau Nguyen, vielen Dank für die Übersendung der nachstehenden IFG-Anfrage. Die Zuständigkeit für die Themen Schwarzarbeit und Mindestlohn liegen bei der Generalzolldirektion 7 des Bundes. Eine Beantwortung ist aufgrund fehlender Zuständigkeit von hier aus nicht möglich. Ich bitte Sie daher, Ihren IFG-Antrag direkt an die E-Mailadresse der Generalzolldirektion 7 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes* um die Zusendung der Prüfberichte zur Saiso…
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Saisonarbeit bei Spargel- und Erbeerbetrieben in NRW [#268416]
Datum
7. Februar 2023 17:57
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes* um die Zusendung der Prüfberichte zur Saisonarbeit bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW. Ich bitte um Dokumente zur Schwarzarbeit und der Einhaltung des Mindestlohns bei Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2018 - 2022. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 268416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268416/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Potsdam
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Saisonarbeit bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW Generalzolldirektion O 10…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Saisonarbeit bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW
Datum
8. Februar 2023 14:20
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00011-DI.B.16 (202300035828) Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 7. Februar 2023 bezüglich Ihrer Anfrage, in der Sie 1. um die Zusendung der Prüfberichte zur Saisonarbeit bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW und 2. um Übersendung von Dokumenten zur Schwarzarbeit und der Einhaltung des Mindestlohns bei Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2018 - 2022 baten ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, mit E-Mail vom 19. April 2021 wandten Sie sich an die Generalzolldirekt…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
23. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, mit E-Mail vom 19. April 2021 wandten Sie sich an die Generalzolldirektion (GZD) und baten unter Bezug auf das IFG um Übersendung der Prüfberichte zur Saisonarbeit bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW und von Dokumenten zur Schwarzarbeit und der Einhaltung des Mindestlohns bei Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2018 - 2022. Über Ihren Antrag entscheide ich als zuständige Stelle der GZD für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gemäß § 1 Abs. 1 S.1i.V.m.89 IFG wie folgt: Der Antrag wird abgelehnt. ll. Diese Antwort ist gebührenfrei. §1 Abs. 1 S. 1 IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen i. S.d.§2 Nr. 1 IFG. Nach §1 Abs. 2 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Der Generalzolldirektion liegen die von Ihnen begehrten Informationen nicht vor. So sind die Hauptzollämter für entsprechende Prüfungen zuständig. Auch ist eine gesonderte Auswertung hinsichtlich Schwarzarbeit und der Einhaltung des Mindestlohns bei Beschäftigten der Saisonarbeit nicht möglich, da Saisonarbeit in der Branche Landwirtschaft erfasst und somit nicht gesondert ausgewiesen wird. Soweit Sie sich bezüglich der Prüfungsberichte an die entsprechenden Hauptzollämter wenden wollen, weise ich bereits darauf hin, dass einem Informationszugang verschiedene Ausschlussgründe entgegenstehen dürften, u. a. das Steuer- bzw. Sozialgeheimnis als besondere Amtsgeheimnisse i. S. d.8 3 Nr. 4 Alt. 4 IFG sowie der Schutz personenbezogener Daten, §5 IFG. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 1 S. 2 IFG i. V. m. Teil A Ziffer 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Informationsgebührenverordnung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Generalzolldirektion, Am Propsthof 78a in 53121 Bonn, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen