Saisonarbeit und Arbeitsbedingungen bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW von 2018-2022

Guten Tag,

ich bitte Sie im Rahmen meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG*, um die Zusendung von Informationen zur Saisonarbeit bei NRW- Spargel- und Erdbeerbetrieben aus den Jahren 2018-2022.
Zusätzlich bitte ich, falls vorhanden um

- eine Auflistung der produzierenden Spargel- und Erdbeerbetriebe, inkl. Betriebsnamen, Adresse, Handelsregisternummer und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
- die Zahl der Beschäftigten in Saisonarbeit pro Betrieb, nach Jahreszahlen geordnet
- eine Liste von Beschäftigten, aufgelistet nach Nationalitäten
- Berichte / Protokolle der stattgefundenen Arbeitssicherheitskontrollen, inkl. nachgereichter Dokumente nach den Kontrollen
- Informationen zu dokumentierten Arbeitsunfällen, mit Angabe konkreter Unfallbeschreibungen und Krankheitstagen

*Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG*, um di…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Saisonarbeit und Arbeitsbedingungen bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW von 2018-2022 [#271796]
Datum
1. März 2023 15:30
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG*, um die Zusendung von Informationen zur Saisonarbeit bei NRW- Spargel- und Erdbeerbetrieben aus den Jahren 2018-2022. Zusätzlich bitte ich, falls vorhanden um - eine Auflistung der produzierenden Spargel- und Erdbeerbetriebe, inkl. Betriebsnamen, Adresse, Handelsregisternummer und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung - die Zahl der Beschäftigten in Saisonarbeit pro Betrieb, nach Jahreszahlen geordnet - eine Liste von Beschäftigten, aufgelistet nach Nationalitäten - Berichte / Protokolle der stattgefundenen Arbeitssicherheitskontrollen, inkl. nachgereichter Dokumente nach den Kontrollen - Informationen zu dokumentierten Arbeitsunfällen, mit Angabe konkreter Unfallbeschreibungen und Krankheitstagen *Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 271796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271796/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre unten stehende E-Mail, hier mit dem wesentlichen Inh…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
2023_03_02 Anfrage zu Saisonarbeit und Arbeitsbedingungen bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW von 2018-2022 ; Mein Zeichen: fragdenstaat IFG 14.13.12 gü (bitte stets angeben)
Datum
2. März 2023 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre unten stehende E-Mail, hier mit dem wesentlichen Inhalt wiedergegeben, ist mir zuständigkeitshalber vorgelegt worden. Korrespondenz bitte ich in Zukunft daher mit mir oder mit dem Fachbereich 14, der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer NRW, in dieser Angelegenheit zu führen. Diesseits muss zuallererst geprüft werden, ob die von Ihnen gewünschten Informationen überhaupt bei der Landwirtschaftskammer NRW vorhanden sind. Im Übrigen wird alsdann zu prüfen sein, ob eine Weitergabe der Daten dann rechtlich, insbesondere insoweit es sich um personenbezogene Daten handelt, zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Nguyen, erfreulicherweise kann ich Ihnen schon jetzt auf Ihre Anf…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
2023_03_02 Antwort zu Saisonarbeit und Arbeitsbedingungen bei Spargel- und Erdbeerbetrieben in NRW von 2018-2022 ; Mein Zeichen: fragdenstaat IFG 14.13.12 gü (bitte stets angeben)
Datum
2. März 2023 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Nguyen, erfreulicherweise kann ich Ihnen schon jetzt auf Ihre Anfrage antworten. Die Abfrage hier im Hause hat ergeben, dass die von Ihnen gewünschten Informationen hier im Hause nicht vorhanden sind. Es gibt insbesondere keine Auflistung der produzierenden Spargel- und Erdbeerbetriebe in NRW, inkl. Betriebsnamen, Adresse, wobei Handelsregisternummer und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung sowieso keine bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hinterlegte Informationen landwirtschaftliche Betriebe sind. Ebenso gibt es keine Auflistung zu der Anzahl der Beschäftigten in Saisonarbeit pro konkreter Betriebe im Durchschnitt oder Gesamt pro Jahr, auch nicht aufgelistet nach Nationalitäten. Für Fragen der Arbeitssicherheit ist die Landwirtschaftskammer NRW nicht zuständig. Infolgedessen werden durch die Landwirtschaftskammer NRW auch keine Arbeitssicherheitskontrollen durchgeführt. Genauso wenig sind Arbeitsunfälle, weder im konkreten noch allgemein der Landwirtschaftskammer NRW zu melden. Die Landwirtschaftskammer NRW berät im Rahmen ihrer Aufgaben die landwirtschaftlichen Betriebe. Aus solchen Beratungen resultieren aber keine Auflistungen aller in den Jahren 2018-2022 gerade diese Produkte produzierende Betriebe. Die Beratung erfolgen eher punktuell. Soweit Sie daher für bestimmte, von Ihnen namentlich zu benennende Betriebe wissen möchten, ob Informationen aus der Beratung vorliegen, bitte ich Ihre Anfrage entsprechend zu konkretisieren. Ich darf aber schon jetzt darauf verweisen, dass regelmäßig es sich bei den Informationen um personenbezogene Daten handeln dürfte. Wegen des Grundsatzes der Datenminimierung werden solche Ergebnisse nicht bei der Landwirtschaftskammer NRW vorgehalten, sondern den Beratungskunden gegeben. Für allgemeine Informationen zum Spargel-und Erdbeeranbau in Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Landwirtschaftskammer NRW. Mit freundlichen Grüßen