Sandra Koch-Wagner (SPD), "Leiterin" im Minsterium, Titelmissbrauch, § 132a StGB, Doktortitel

Heute habe ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung erhalten, dass gegen Sandra Koch-Wagner ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Minister Jost (SPD) hatte diese, soweit mir bekannt ist, ohne Ausschreibung ihrer zwei Stellen im Oktober 2022 ins Ministerium "geholt". Ich bitte um Auskunft, ob Frau Koch-Wagner noch im Dienst ist, und was mit ihr geschieht, wenn sie mit einer Geldstrafe belegt wird, oder ins Gefängnis muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Günter Schott
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Heute habe ich von der Staatsanwal…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Günter Schott
Betreff
Sandra Koch-Wagner (SPD), "Leiterin" im Minsterium, Titelmissbrauch, § 132a StGB, Doktortitel [#292595]
Datum
17. November 2023 16:01
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Heute habe ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung erhalten, dass gegen Sandra Koch-Wagner ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Minister Jost (SPD) hatte diese, soweit mir bekannt ist, ohne Ausschreibung ihrer zwei Stellen im Oktober 2022 ins Ministerium "geholt". Ich bitte um Auskunft, ob Frau Koch-Wagner noch im Dienst ist, und was mit ihr geschieht, wenn sie mit einer Geldstrafe belegt wird, oder ins Gefängnis muss.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Schott Anfragenr: 292595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292595/ Postanschrift Günter Schott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Schott

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrter Herr Schott, mit E-Mail vom 17.11.2023 begehren Sie Auskunft darüber, ob Frau Koch-Wagner noch im Di…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Sandra Koch-Wagner (SPD), "Leiterin" im Minsterium, Titelmissbrauch, § 132a StGB, Doktortitel [#292595]
Datum
1. Dezember 2023 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schott, mit E-Mail vom 17.11.2023 begehren Sie Auskunft darüber, ob Frau Koch-Wagner noch im Dienst sei und was mit ihr geschehe, wenn sie mit einer Geldstrafe belegt würde oder ins Gefängnis müsse. Die aufgeworfenen Fragen betreffen das zwischen dem Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, und Frau Koch-Wagner bestehende privatrechtliche Arbeitsverhältnis. Ausführungen hierzu können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen