Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen

Wie ist der Planungsstand der Sanierung bzw. dem Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Ergebnis der Anfrage

//Erneute Anfrage Mitte April 2023 nach aktuellem Stand und Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens, IFG-Standardformulierung übernehmen, Frist dann um einen Monat verlängern

Die B56 wird zwischen Neunkirchen-Pohlhausen und Heister ausgebaut und erhält zusätzlich einen durchgehenden Rad- und Gehweg. Des Weiteren erhält der Ausbauabschnitt neue Bushaltestellen, die Kreuzung B56/Zubringer B507 wird leistungsfähig zum Kreisverkehr umgebaut und es werden neue Entwässerungsanlagen zur Behandlung des Straßenoberflächenwassers eingeplant. Aufgrund des erheblichen Ausbauumfanges muss das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren erlangt werden.

Derzeit werden für diesen Ausbauabschnitt die Planfeststellungsunterlagen aufgestellt. Das Planfeststellungsverfahren soll in 2023 eingeleitet werden. Ein möglicher Baustart ist direkt vom Verlauf dieses Planfeststellungsverfahrens abhängig und kann derzeit noch nicht belastbar genannt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    14. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen [#262749]
Datum
8. November 2022 14:28
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist der Planungsstand der Sanierung bzw. dem Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262749/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen [#262749]
Datum
12. Dezember 2022 10:19
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen“ vom 08.11.2022 (#262749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit besten Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Verständnis dafür voraussetzend, dass die gewissenhafte Bearbeitung …
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen [#262749]
Datum
15. Dezember 2022 09:34
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
11,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Verständnis dafür voraussetzend, dass die gewissenhafte Bearbeitung der zahlreichen uns erreichenden Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, teilen wir Ihnen hiermit zum Planungsstand Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen Folgendes mit: Die B56 wird zwischen Neunkirchen-Pohlhausen und Heister ausgebaut und erhält zusätzlich einen durchgehenden Rad- und Gehweg. Des Weiteren erhält der Ausbauabschnitt neue Bushaltestellen, die Kreuzung B56/Zubringer B507 wird leistungsfähig zum Kreisverkehr umgebaut und es werden neue Entwässerungsanlagen zur Behandlung des Straßenoberflächenwassers eingeplant. Aufgrund des erheblichen Ausbauumfanges muss das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren erlangt werden. Derzeit werden für diesen Ausbauabschnitt die Planfeststellungsunterlagen aufgestellt. Das Planfeststellungsverfahren soll in 2023 eingeleitet werden. Ein möglicher Baustart ist direkt vom Verlauf dieses Planfeststellungsverfahrens abhängig und kann derzeit noch nicht belastbar genannt werden. Wir hoffen, diese Informationen sind für Sie hilfreich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Bzgl. des Planfeststellungsverfahre…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanierung/Ausbau der B56 zwischen Heister und Pohlhausen [#262749]
Datum
15. Dezember 2022 09:41
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Bzgl. des Planfeststellungsverfahrens würde ich gerne im Laufe des kommenden Jahres noch einmal zurückkommen. Beste Grüße und eine frohe Adventszeit << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262749/