Sanierung der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg

- Kostenplan zu den Sanierungsarbeiten in der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg
- Begründung zum zweimaligen Streichen des Mensahauptraumes

Derzeit finden in der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg Sanierungsarbeiten statt. Dabei wird der gesamte Innenraum neu gestrichen. Im Hauptraum der Mensa wurde dazu erst ein helles grün verwendet. Nun wird die Fläche nochmals mit einem hellen Braun überstrichen. Ich wüsste gern weshalb dieses zweite Überstreichen notwendig ist und ob dies von vornherein in der Kostenaufstellung zu den Sanierungsarbeiten vorgesehen war. Ich bedanke mich im vorraus für eine Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Katja Pfaff
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
Von
Katja Pfaff
Betreff
Sanierung der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg [#19967]
Datum
19. Januar 2017 14:08
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kostenplan zu den Sanierungsarbeiten in der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg - Begründung zum zweimaligen Streichen des Mensahauptraumes Derzeit finden in der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg Sanierungsarbeiten statt. Dabei wird der gesamte Innenraum neu gestrichen. Im Hauptraum der Mensa wurde dazu erst ein helles grün verwendet. Nun wird die Fläche nochmals mit einem hellen Braun überstrichen. Ich wüsste gern weshalb dieses zweite Überstreichen notwendig ist und ob dies von vornherein in der Kostenaufstellung zu den Sanierungsarbeiten vorgesehen war. Ich bedanke mich im vorraus für eine Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katja Pfaff <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Katja Pfaff
PC-Account :prst
Sehr geehrte Frau Pfaff, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zuständigkeitshalber an das Kaufmännische Direktora…
Von
Behörde
Betreff
AW: Sanierung der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg [#19967]
Datum
23. Januar 2017 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfaff, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zuständigkeitshalber an das Kaufmännische Direktorat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Klanten, Ute
Sehr geehrte Frau Pfaff, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA vom 20.01.2017. In…
Von
Behörde
Betreff
Sanierung der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg
Datum
1. Februar 2017 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfaff, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA vom 20.01.2017. In Ihrem Antrag begehren Sie Informationen zu den Sanierungsarbeiten in der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg. Nach § 10 Abs.1, Abs.3 IZG LSA werden für Auskünfte die über den Rahmen einer einfachen Auskunft hinausgehen Gebühren, Zinsen und Auslagen nach der IZG LSA KostVO in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung LSA in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben. Die Gebühr bestimmt sich gem. IZG LSA KostVO in Verbindung mit § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung LSA nach dem Zeitaufwand. Dabei sind Stundensätze entsprechend der Eingruppierung der mit der Auskunftserteilung befassten Mitarbeiter zugrunde zu legen. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage steht bereits fest, dass deren Beantwortung wegen des erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab, wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zu berücksichtigen ist auch der Personalaufwand (Stundenarbeitslohn für Mitarbeiter je nach Eingruppierung zwischen 57,- Euro und 46,- Euro). Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn feststeht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Bitte teilen Sie uns bis zum 08.02.2017 mit, ob Sie angesichts der Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Wir weisen ferner daraufhin, dass aufgrund der Gebührenpflicht Ihrer Anfrage vor Auskunftserteilung eine zustellfähigen Anschrift für den Gebührenbescheid bekannt zu geben ist. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Katja Pfaff
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sach…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Katja Pfaff
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sanierung der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg“ [#19967]
Datum
8. Februar 2017 21:08
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19967 Ich bitte um ihre Einschätzung zur Erhebung von Gebühren für die beantragte Auskunft. Nach meinem Verständnis handelt es sich lediglich um eine einfache Auskunft, die bei der entsprechenden Stelle schon als digitales Dokument vorliegen sollte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Katja Pfaff Anfragenr: 19967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Katja Pfaff
Sehr geehrte Damen und Herren, für die weitere Bearbeitung der Anfrage habe ich um Vermittlung durch den Landesbe…
Von
Katja Pfaff
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Sanierung der Mensa des Universitätsklinikums Magdeburg“ [#19967]
Datum
8. Februar 2017 21:21
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, für die weitere Bearbeitung der Anfrage habe ich um Vermittlung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gebeten. Mit freundlichen Grüßen Katja Pfaff Anfragenr: 19967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Katja Pfaff

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
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