Sanierung der Thyragrotte in Stolberg (Harz)

Anfrage an: Gemeinde Südharz

Alle Dokumente, Dateien und Informationen zum Stand der Sanierung und Modernisierung des Freizeitbads Thyragrotte in Stolberg (Harz), sowie insbesondere die Niederschriften zum TOP "Sachstand Freizeitbad 'Thyragrotte'" in den Gemeindratssitzungen vom
31.05.2023,
28.06.2023,
26.07.2023,
30.08.2023,
27.09.2023,
25.10.2023 und
29.11.2023.
Außerdem alle Sitzungsprotokolle des Sanierungsausschusses Thyragrotte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente, Datei…
An Gemeinde Südharz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanierung der Thyragrotte in Stolberg (Harz) [#293873]
Datum
29. November 2023 21:34
An
Gemeinde Südharz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, Dateien und Informationen zum Stand der Sanierung und Modernisierung des Freizeitbads Thyragrotte in Stolberg (Harz), sowie insbesondere die Niederschriften zum TOP "Sachstand Freizeitbad 'Thyragrotte'" in den Gemeindratssitzungen vom 31.05.2023, 28.06.2023, 26.07.2023, 30.08.2023, 27.09.2023, 25.10.2023 und 29.11.2023. Außerdem alle Sitzungsprotokolle des Sanierungsausschusses Thyragrotte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293873/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Südharz
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail. Gemäß § 52 KVG LSA sind …
Von
Gemeinde Südharz
Betreff
AW: Sanierung der Thyragrotte in Stolberg (Harz) [#293873]
Datum
29. Dezember 2023 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail. Gemäß § 52 KVG LSA sind die Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Jedoch ist die Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 2 KVG LSA in bestimmten Konstellationen auszuschließen. Zugang zu Protokollen oder Protokollauszügen, welche über eine nicht-öffentliche Sitzung des Gemeinderates oder des Sanierungsausschusses gefertigt wurden, steht § 52 Abs. 2 KVG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 IZG LSA der Einsichtnahme oder gar Übermittelung der Protokolle entgegen. Sie können in Protokolle bzw. Auszüge der Protokolle Einsicht nehmen, welche über eine öffentliche Sitzung gefertigt wurden. Die Protokolle befinden sich auf unserer Homepage in unserem Ratsinformationssystem: https://bi.rossla.de/info.php Da eine Übersendung per E-Mail keinen sicheren Übermittlungsweg darstellt, hoffe ich Ihnen mit der Verweisung auf unser Ratsinformationssystem weiterhelfen zu können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß