Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg
das Strafjustizgebäude Hamburg soll durch sie als Übergeordneter Projektsteuerer Saniert und Erweiter werden, dies Bezüglich hätte ich sehr gerne nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
1. das entsprechnde Gutachten / Machbarkeitsstudie zur Erweiterung zum Aktuellen Planungsstand bzw. auch die Verworfenen. Nachmöglichkeit mit Kosten/Nutzen verhältnis
2. da laut Presse Aktuell eine Aufstockung im Bereich des von Außen nicht Sichtbaren Mittelbaus geplant ist, bitte ich um die Entwurfszeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten von Außen (Innenhöfe), Statisches Gutachten und Brandschutzkonzept.
3. die allgemeinen Aktuellen Planungen für den Rest des Gebäudes mit Grundrissplänen aller Geschosse, mit Raumnutzung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Juni 2022
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26. Juli 2022
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- Von
- Michael Kruse
- Betreff
- Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg [#251962]
- Datum
- 22. Juni 2022 20:46
- An
- Sprinkenhof GmbH
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Sprinkenhof GmbH
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 22.06.2022
- Datum
- 29. Juni 2022 13:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Michael Kruse
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg“ [#251962]
- Datum
- 1. Juli 2022 13:21
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 5. Juli 2022 14:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sprinkenhof GmbH
- Betreff
- AW: [EXTERNE E-MAIL] Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg [#251962]
- Datum
- 22. Juli 2022 08:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sprinkenhof GmbH
- Betreff
- Sanierung Strafjustizgebäude Hamburg
- Datum
- 26. September 2022 11:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sprinkenhof GmbH
- Betreff
- AW: Sanierung Strafjustizgebäude Hamburg
- Datum
- 7. November 2022 16:00
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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-- Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung --
- Von
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 16. November 2022 11:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Michael Kruse
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage wg. Sanierung Strafjustizgebäude (I3/1608/2022) [#251962]
- Datum
- 16. November 2022 12:15
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 22. November 2022 10:42
- Status
- Warte auf Antwort
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Auch wenn es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geben sollte, reicht ein Verweis auf § 7 Abs. 2 nicht aus, weil keine Abwägung stattgefunden hat.
Es lohnt sich da weiter nachzuhaken oder eine Vermittlung nach § 14 HmbTG durchzuführen.
- Dies ist nur meine persönliche Meinung und keine rechtliche Bertung -