Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg

Anfrage an: Sprinkenhof GmbH

das Strafjustizgebäude Hamburg soll durch sie als Übergeordneter Projektsteuerer Saniert und Erweiter werden, dies Bezüglich hätte ich sehr gerne nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

1. das entsprechnde Gutachten / Machbarkeitsstudie zur Erweiterung zum Aktuellen Planungsstand bzw. auch die Verworfenen. Nachmöglichkeit mit Kosten/Nutzen verhältnis

2. da laut Presse Aktuell eine Aufstockung im Bereich des von Außen nicht Sichtbaren Mittelbaus geplant ist, bitte ich um die Entwurfszeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten von Außen (Innenhöfe), Statisches Gutachten und Brandschutzkonzept.

3. die allgemeinen Aktuellen Planungen für den Rest des Gebäudes mit Grundrissplänen aller Geschosse, mit Raumnutzung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
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Michael Kruse
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Sprinkenhof GmbH Details
Von
Michael Kruse
Betreff
Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg [#251962]
Datum
22. Juni 2022 20:46
An
Sprinkenhof GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
das Strafjustizgebäude Hamburg soll durch sie als Übergeordneter Projektsteuerer Saniert und Erweiter werden, dies Bezüglich hätte ich sehr gerne nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) 1. das entsprechnde Gutachten / Machbarkeitsstudie zur Erweiterung zum Aktuellen Planungsstand bzw. auch die Verworfenen. Nachmöglichkeit mit Kosten/Nutzen verhältnis 2. da laut Presse Aktuell eine Aufstockung im Bereich des von Außen nicht Sichtbaren Mittelbaus geplant ist, bitte ich um die Entwurfszeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten von Außen (Innenhöfe), Statisches Gutachten und Brandschutzkonzept. 3. die allgemeinen Aktuellen Planungen für den Rest des Gebäudes mit Grundrissplänen aller Geschosse, mit Raumnutzung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kruse Anfragenr: 251962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251962/ Postanschrift Michael Kruse << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kruse
Sprinkenhof GmbH
Ihre Anfrage vom 22.06.2022 Sehr geehrter Herr Kruse, zu Ihrer mail unsere nachstehende Antwort. Die Sanierung, …
Von
Sprinkenhof GmbH
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.06.2022
Datum
29. Juni 2022 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kruse, zu Ihrer mail unsere nachstehende Antwort. Die Sanierung, Modernisierung, und Erweiterung des Strafjustizgebäudes unterliegt nicht der Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) §3 Absatz 1. Auch steht das Sicherheits- und Schutzinteresse der Besucher und Beschäftigten des Gerichtsgebäudes der Veröffentlichung von Bauplänen nach § 5 Absatz 1 und § 7 Absatz 2 dem entgegen. Mit feundlichen Grüßen
Michael Kruse
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Kruse
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg“ [#251962]
Datum
1. Juli 2022 13:21
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251962/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil da eine Abwägung bezüglich HmbTG § 7 Abs. 2 wie von einem anderer Leser:in erläutert, und nach § 5 Nummer 1 HmbTG hier nicht anwendbar ist, weil Sprinkenhof nicht zur Judikative gehört. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kruse Anhänge: - 251962.pdf Anfragenr: 251962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251962/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2022 14:20
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Sprinkenhof GmbH
Guten Morgen Herr Kruse, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 22.06.2022 und darf Ihnen auf diesem Wege mitteilen…
Von
Sprinkenhof GmbH
Betreff
AW: [EXTERNE E-MAIL] Sanierung des Strafjustizgebäudes Hamburg [#251962]
Datum
22. Juli 2022 08:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Kruse, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 22.06.2022 und darf Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass wir Ihrem Informationsbegehren im Rahmen der Regelung des Hamburgischen Transparenzgesetzes gerne nachkommen werden. Da Sie eine sehr umfangreiche Anfrage gestellt haben, wird die Zusammenstellung der Unterlagen und die Abstimmung mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die in diesem Verfahren die führende Behörde ist, urlaubsbedingt leider noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen und hier erheblichen Aufwand verursachen, den wir uns an Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen weiter zu belasten vorbehalten. Hinsichtlich der von uns geschätzten Kosten des internen Arbeitsaufwands werden wir noch auf Sie zukommen. Es wird nun anhand der von Ihnen angeforderten Unterlagen in jedem Einzelfall für jedes Dokument zu prüfen sein, ob die Sicherheitsinteressen der Freien und Hansestadt Hamburg Ihr Interesse an einer möglichst umfassenden Information über das sich in der Vorplanung befindende Projekt überwiegen, um festzustellen, welche Unterlagen wir an Sie herausgeben dürfen. Ich bitte daher höflich um Ihre weitere Geduld und werde unaufgefordert auf diesen Vorgang zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen
Sprinkenhof GmbH
Sanierung Strafjustizgebäude Hamburg Sehr geehrter Herr Kruse, bedingt durch viele Rückfragen, Urlaubszeiten und …
Von
Sprinkenhof GmbH
Betreff
Sanierung Strafjustizgebäude Hamburg
Datum
26. September 2022 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kruse, bedingt durch viele Rückfragen, Urlaubszeiten und Krankheitsfälle, sind wir noch nicht dazu gekommen Ihnen die angeforderten Unterlagen zu übermitteln. Wir können Sie heute darüber informieren, das wir Ihnen im Laufe der 43. KW die Unterlagen zusenden werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Sprinkenhof GmbH
AW: Sanierung Strafjustizgebäude Hamburg Sehr geehrter Herr Kruse, selbstverständlich kommen wir gerne Ihrem Inf…
Von
Sprinkenhof GmbH
Betreff
AW: Sanierung Strafjustizgebäude Hamburg
Datum
7. November 2022 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kruse, selbstverständlich kommen wir gerne Ihrem Informationsbedürfnis nach und stellen die angefragten Unterlagen, soweit diese bereits erstellt sind zur Verfügung. Zu Ihrer Frage 1: Sie wünschen die Aushändigung eines Gutachtens, bzw. einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz. Die Strafjustizbehörde hat in einem Nutzerbedarfsprogramm einen Flächenmehrbedarf von 4.000 qm geltend gemacht. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen der Strafjustizbehörde ist der zusätzliche Flächenbedarf für die für den Betrieb wesentlichen Funktionen im Bestandsgebäude umzusetzen. In enger Abstimmung mit dem Nutzer entwickelt die Objektplanung hierzu derzeit ein bedarfsgerechtes Konzept im Zuge der Erstellung der Vorplanung. Diese wird eine Verbesserung der Nutzung der bisherigen Büro- und Verhandlungsräume, sowie die Schaffung neuer Flächen durch den Dachgeschossausbau des mittleren Gebäudeteils für Büronutzung und den Neubau eines Speisesaales im Innenhof berücksichtigen. Da die Asservatenkammer aus dem Gebäude verlegt werden soll, können hier zusätzliche Flächen für die wesentlichen Funktionen des Gebäudes genutzt werden. Die Vorplanung ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wesentliche Abstimmungen mit dem Brandschutz, der Denkmalschutzbehörde und dem Oberbaudirektor stehen noch aus. Insofern können wir Ihnen in der Anlage lediglich einen Vorabzug zur Verfügung stellen, der den Dachgeschossausbau, die Optimierung der Flächennutzung in den Bestandsgeschossen und den Speisesaal im Innenhof darstellt. Zu Ihrer Frage 2: Die angefragten Unterlagen sind nicht verfügbar, da die Entwurfsplanung noch nicht begonnen hat. Zu Ihrer Frage 3: Da wir davon ausgehen können, dass der von Ihnen verwendete Begriff „Rest des Gebäudes“ sich auf die Bestandsgeschosse bezieht, verweisen wir auf die Anlage, die ebenfalls die Bestandsetagen darstellt. Darüber hinausgehende Unterlagen befinden sich in der Erstellung. Allgemein möchten wir darauf hinweisen, dass die Leistungsphase 2 erstellt wird, um mit dem Nutzer abgestimmt und von diesem bestätigt zu werden. Wir gehen davon aus, dass dies im 1.Quartal 2023 erreicht werden kann. Im Übrigen möchten wir auf unsere vertragliche Regelung mit der Justizbehörde verweisen, die in gleichem Maße für den Empfänger dieser Nachricht bindend ist: Alle Informationen, Pläne und sonstige Unterlagen des Projektes „Modernisierung und Sanierung des Strafjustizgebäudes“ sind vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Zweck zu verwenden. Die Informationen, Pläne und sonstigen Unterlagen sind grundsätzlich nur an berechtigte Personen weiterzugeben und dürfen nicht veröffentlicht werden. Es ist eine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu ergreifen und zu beachten. Bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen sind die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes. Es gelten die Richtlinien, Leitkriterien, Vorschriften der FHH und der VV-Bau. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Michael Kruse
AW: Ihre Anfrage wg. Sanierung Strafjustizgebäude (I3/1608/2022) [#251962] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Kruse
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Sanierung Strafjustizgebäude (I3/1608/2022) [#251962]
Datum
16. November 2022 12:15
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-11-07-1-221103-anlgenzubeantwortungfragdenstaatjuni22-orginal-1.pdf
5,6 MB
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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