Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund

Die getroffenen Maßnahmen gegen das StBA oder aber gegen das ITZBund in Bezug auf den Einsatz von Cloudflare bei Zensus 2022.de
Wurden gegen den Verantwortlichen oder dessen AV eine aufsichtsrechtliche Maßnahme erlassen? Wenn ja bitte ich um Übermittlung der aufsichtsrechtlichen Maßnahme.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    52,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die getroffenen Maßnahmen gegen das S…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund [#269711]
Datum
8. Februar 2023 08:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die getroffenen Maßnahmen gegen das StBA oder aber gegen das ITZBund in Bezug auf den Einsatz von Cloudflare bei Zensus 2022.de Wurden gegen den Verantwortlichen oder dessen AV eine aufsichtsrechtliche Maßnahme erlassen? Wenn ja bitte ich um Übermittlung der aufsichtsrechtlichen Maßnahme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269711/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/019 II#1047 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund [#269711] # IFG-780/019 II#1047
Datum
9. Februar 2023 08:18
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/019 II#1047 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/019 II#1047 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund" [#269711] # IFG-780/019 II#1047
Datum
8. März 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/019 II#1047 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, könnten Sie mir bitte das Datum des Bescheides und das Aktenzeichen unter dem das Verfahren geführt wi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag "Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund" [#269711] # IFG-780/019 II#1047 [#269711]
Datum
8. März 2023 10:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, könnten Sie mir bitte das Datum des Bescheides und das Aktenzeichen unter dem das Verfahren geführt wird nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269711/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/019 II#1047 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund" [#269711] # IFG-780/019 II#1047
Datum
14. März 2023 09:56
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/019 II#1047 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/019 II#1047 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund" [#269711] # IFG-780/019 II#1047
Datum
13. April 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/019 II#1047 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben habe ich erhalten. Ich stimme dem Betrag in Höhe von 135 Euro zu. Ic…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag "Sanktionen gegen das StBA bzw. ITZBund" [#269711] # IFG-780/019 II#1047 [#269711]
Datum
13. April 2023 11:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben habe ich erhalten. Ich stimme dem Betrag in Höhe von 135 Euro zu. Ich verweise jedoch zugleich auf ein anhängiges Verfahren vor dem AG Oranienburg. Es wird dabei sicherlich die um Frage des Beweismittels der Verwarnung gehen und zugleich dürften wir damit die Frage vor dem EuGH klären können, ob Verwarnungen der Datenschutzbehörden unter die Geheimhaltung fallen können, wenn diese doch zugleich die Zuverlässigkeit eines Auftragsverarbeiters (Art. 28 Abs. 1 DSGVO) in Frage stellen. Denn mit einer Verwarnung dürften die notwendigen Garantien entfallen sein. Auf diesen Rechtsstreit dürften wir uns alle gemeinsam freuen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Klage aus dem Automaten.
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
10. Mai 2023
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
Klage aus dem Automaten.
Verwaltungsgericht Köln
Eingan der Klage & Streitwertfestsetzung
Von
Verwaltungsgericht Köln
Via
Briefpost
Betreff
Eingan der Klage & Streitwertfestsetzung
Datum
11. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Bescheid und IFG Anfrage Inhalt der Verwarnung.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid und IFG Anfrage
Datum
22. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Inhalt der Verwarnung.
<< Anfragesteller:in >>
Erledigungserklärung ich habe die Erledigung der Sache erklärt
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Erledigungserklärung
Datum
25. Mai 2023
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
ich habe die Erledigung der Sache erklärt
Verwaltungsgericht Köln
Antrag auf Fristverlängerung des BfDI
Von
Verwaltungsgericht Köln
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Fristverlängerung des BfDI
Datum
26. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Verwaltungsgericht Köln
Weitergabe der Informationen des Verfahrens Das VG Köln hat dem Land Brandenburg, welches nicht Verfahrensbeteilig…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Via
Briefpost
Betreff
Weitergabe der Informationen des Verfahrens
Datum
26. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
646,3 KB
Das VG Köln hat dem Land Brandenburg, welches nicht Verfahrensbeteiligter ist Informationen aus dem Verfahren bereitgestellt.
<< Anfragesteller:in >>
Ablehnungsgesuch Die Berichterstatterin hält sich nicht für befangen.
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsgesuch
Datum
4. Juli 2023
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
geschwärzt
822,2 KB
Die Berichterstatterin hält sich nicht für befangen.
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme zur dienstlichen Äußerung
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme zur dienstlichen Äußerung
Datum
7. Juli 2023
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kostentragung bei mir
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Kostentragung bei mir
Datum
4. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kostenbescheid über 52,50 EUR per PZU
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Kostenbescheid über 52,50 EUR per PZU
Datum
12. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
954,0 KB